Gemeinnützig anerkannte Körperschaften. Einen Antrag stellen können beispielsweise Städte und Gemeinden, Fördervereine und Institutionen oder Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten sowie allgemeine Vereine.
Projektbezogene Anträge. Zweck der ENTEGA Stiftung ist insbesondere die Förderung gemeinnützigen bürgerschaftlichen Engagements, vor allem in der Region Rhein-Main-Neckar. Dazu zählen Projekte und Veranstaltungen von Vereinen, Institutionen und Einrichtungen, die das Zusammenleben bereichern und die identitätsstiftend für die Region sind.
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laufend.
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ENTEGA Stiftung
Christa Daum