Antragsberechtigt sind
eingetragene Vereine (e.V.)
Schulen (und deren Fördervereine)
Kindergärten und –tagesstätten (und deren Fördervereine)
Berufskollegs
Hochschulen und Hochschulgruppen
Stiftungen
Einrichtungen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Museen) oder ähnliche antragsstellende Institutionen müssen ihren Sitz in Deutschland haben. Zudem müssen diese eine Steuerbegünstigung (gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich) nachweisen können oder als öffentliche Einrichtung (juristische Person des öffentlichen Rechts) handeln.
Förderung für Projekte (bis zu 10.000€) der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit.
Willkommen sind alle Projekte, die entwicklungspolitische Zusammenhänge aufgreifen und vermitteln. Das können übergeordnete Themen sein, wie fairer Handel, Fluchtursachen oder Menschenrechte. Aber auch Aktionen und Ideen zu ganz spezifischen Inhalten sollen gefördert werden, etwa eine Aktionswoche für Social Media zu den Arbeits- und Lebensbedingungen in einem bestimmten Land des Globalen Südens. Ziel sollte es sein, dass Menschen globale Themen erleben und so besser verstehen.
Anträge können jederzeit gestellt werden. Förderanträge bis 5.000 Euro müssen spätestens sechs Wochen vor Projektstart, von 5.000 bis 10.000 Euro spätestens acht Wochen vor Projektstart gestellt werden.
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