Sparte

Darstellende Kunst
digitale Kulturvermittlung
Film
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Kulturvermittlung
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Literatur
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Performance
politische Bildung
spartenübergreifende Kunst
Tanz
Theater

Veranstaltungstyp

Finanzen
Kinder- & Jugendprogramme
Kooperationen
Kulturelle Bildung
Produktion
Ausstellung
Konzert
Lesung
Workshop

Antragstellende

Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Veranstalter:innen
Vereine / Stiftungen / Kirchen

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Gefördert werden können sowohl Vereine, als auch gemeinnützige Institutionen (öffentlich- und privatrechtlich), die in Frankfurt oder Offenbach am Main ansässig sind. Dazu zählen:

  • Institutionen mit Tätigkeitsfeldern, die dem Förderprofil der Stiftung entsprechen

  • Gemeinnützige Vereine

  • Arbeitsgemeinschaften und Projektgruppen mit gemeinnützigem Träger

Notwendig für einen Projektantrag sind

Erläuterungen

Das Antragsformular ermöglicht der Dr. Marschner Stiftung einen schnellen und strukturierten Überblick über Ihr Vorhaben. Sie können bei Bedarf die Kurzbeschreibung Ihres Projekts im Formular durch eine ausführlichere Darstellung (bitte max. 2 Seiten) ergänzen. Ihre Projektbeschreibung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Hintergrund bzw. Ausgangssituation

  • Zeitrahmen / Ort

  • Ablauf / Zeitplan

  • personelle Ausstattung

  • inhaltliche Beschreibung des Vorhabens

  • Zielgruppe und Ziele

  • Kurze Erläuterung der Übereinstimmung des Projekts
    mit den Förderzielen der Dr. Marschner Stiftung

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen übersichtlichen (tabellarischen) Kosten- und Finanzierungsplan bei. Bitte legen Sie hier unbedingt dar, ob auch bei anderen Förderern Mittel beantragt wurden und ob diese gegebenenfalls bereits zugesagt wurden. Bei Bedarf können Sie das unter „Antragsformulare“ bereitgestellte Formular verwenden und Ihren Bedürfnissen anpassen.

Anträge richten Sie bitte an:

Dr. Marschner Stiftung
c/o Rechtsanwalt Peter Gatzemeier
Berliner Straße 72
60311 Frankfurt am Main

Anträge können jederzeit gestellt werden. Die Stiftungsgremien entscheiden je nach Bedarf an 3 – 4 Terminen im Jahr. Mit entsprechenden Bearbeitungszeiten ist daher je nach Eingangsdatum eines Antrags zu rechnen.