Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert aus Spendenmitteln Projekte zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zu den Themen Kinderrechte/Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz und Kinderkultur. Die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen steht dabei im Vordergrund. Gefördert werden Projekte von Kindern und Jugendlichen (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine (auch Fördervereine von Schulen) und Bürger*inneninitiativen. Nicht gefördert werden: Gebietskörperschaften, öffentliche Träger (Schulen), GmbHs. Die Projekte sollen mit den übergreifenden Zielstellungen des DKHW übereinstimmen: Kinderschutz sowie Diversity und Chancengleichheit.
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Für ein noch nicht begonnenes Projekt können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen Anträge stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden.
Die Projektanträge müssen einschließlich aller erforderlichen Unterlagen (bei Privatpersonen z.B. die Kopie des Personalausweises, bei gemeinnützigen, Vereinen z.B. die Satzung, der Freistellungsbescheid des Finanzamtes und ein Vereinsregisterauszug) zum Stichtag beim Deutschen Kinderhilfswerk vorliegen. Ansonsten werden die Anträge nicht bearbeitet.
Anträge können ganzjährig eingereicht werden. Bei den Themenfonds sind
die Stichtage für die Bearbeitung der Projektanträge jeweils der 31. März
und der 30. September eines Kalenderjahres. Bei den Länder- und Sonderfonds gelten abweichende Regelungen. Hier geben die jeweiligen Förderrichtlinien Aufschluss.
Über den Antrag wird in der Regel innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der Deadline entschieden.
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Deutsches Kinderhilfswerk e.V.