Antragsberechtigt sind Übersetzer*innen.
Arbeits- und Aufenthaltsstipendien für Übersetzer*innen fremdsprachiger Werke ins Deutsche. Die Stipendien sollen es den Übersetzer*innen ermöglichen, sich länger und intensiver an einem Text abzuarbeiten. Die Stipendien sind für Aufenthalte von zwei bis vier Wochen vorgesehen und mit 400 € pro Woche dotiert. Die Arbeitsstipendien bewegen sich in der Regel zwischen 1.000 € und 10.000 €. Der Deutsche Übersetzerfonds vergibt Aufenthaltsstipendien für das Europäische Übersetzer-Kollegium in Straelen (NRW), im Collège International des Traducteurs Littéraires (Frankreich), im Baltic Centre for Writers and Translators in Visby (Schweden) und im Übersetzerhaus Looren (Schweiz) an Literaturübersetzer*innen ins Deutsche.
Die Gewährung eines Arbeitsstipendiums ermöglicht Übersetzer*innen, länger und intensiver an einem Text zu arbeiten. Denn die sprachlich komplexe Gestaltung, die Nachdichtung einer anspruchsvollen Vorlage im Deutschen, der Einsatz eines reichen Wortschatzes und das Ausfeilen der Syntax kosten viel mehr Zeit, als die gängigen, selbst die als “gut” geltenden Honorare abdecken. Auch bei den Arbeitsstipendien wird nach Art und Umfang der Projekte differenziert.
Einsendeschluss für Anträge: dreimal jährlich, jeweils am 15. Januar, am 15. Mai und am 15. September.
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen
Neben dem Online-Bewerbungsformular sind folgende Dokumente einzureichen:
10 Manuskriptseiten der Übersetzung
kurze Charakteristik des Arbeitsprojektes (max. 1 Seite)
Angaben über die gewünschte Aufenthaltsdauer (Anzugeben beim Aufenthaltsstipendium)
Kurzbiographie, beruflicher Werdegang (max. 1 Seite)
Verzeichnis bisheriger Veröffentlichungen (max. 1 Seite)
Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
Kopie des Verlagsvertrags
Mehr Informationen
Deutscher Übersetzerfonds
Jürgen Jakob Becker