Sparte

Literatur
Bildende Kunst
spartenübergreifende Kunst

Veranstaltungstyp

Ausstellung
Digital
Kinder- & Jugendprogramme
Kooperationen
Kulturelle Bildung
Lesung
Projekte
Workshop
Veröffentlichung

Antragstellende

Berufsanfänger:innen/Studierende
Autor:in
Bildende Künstler:innen
Bibliotheken
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Veranstalter:innen
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Verlag

Antragszeitraum

bis zum

31.08.2024

Initiativen und Modellvorhaben, die das künstlerische Interesse an Comics mit Projekten in der Jugend- und Erwachsenenbildung wecken oder fördern.

Der Deutsche Literaturfonds unterstützt überregionale und internationale Modellvorhaben zur künstlerischen Vermittlung im In- und Ausland. Vor allem unterstützt er Vorhaben, die auf die Anbahnung und Festigung von Kontakten zwischen in- und ausländischen Autoren, Übersetzern und Verlegern abzielen.

Der Deutsche Literaturfonds unterstützt bundesweit bedeutende Initiativen, die das künstlerische Interesse an Comics mit Projekten in der Jugend- und Erwachsenenbildung wecken oder fördern.

Nicht gefördert werden können:

  • Zuschüsse zur Finanzierung von Druckkosten oder der Verbreitung von Comics. Ausnahmen sind nur unter der Bedingung möglich, dass das bezuschusste Werk für die künstlerische Entwicklung im deutschsprachigen Raum sowie für die Erweiterung der künstlerischen Standards von besonderer Bedeutung ist und sein Erscheinen aus wirtschaftlichen Gründen ohne Zuschüsse nicht möglich wäre.

  • Festivals, wissenschaftliche Fachtagungen und Vortragsreihen.

Förderungen von Symposien und ähnlichen Veranstaltungen sind in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung möglich. Sie müssen der künstlerischen Weiterentwicklung im Sinne der Ziele des Deutschen Literaturfonds dienen.

Die Höhe der jährlichen Projektförderung pro Antrag ist auf 100.000 Euro begrenzt.

Eine Bewerbung kann formlos erfolgen. Einzureichen sind als pdf-Dateien:

  • ein Exposé, in dem das angestrebte Projekt vorgestellt wird;

  • eine Kostenkalkulation aller Ausgaben und aller zu erwartenden Einnahmen in einem Zeitraum von zwei Jahren mit genauer Angabe über die Verwendung der Fördermittel. Im Falle der Vorsteuerabzugsberechtigung sind in der Kostenkalkulation nur Nettobeträge anzugeben.

Bewerbungen sind einmal im Jahr bis zum 31. August möglich.

Bewerbungen sind nur elektronisch über die Website des Deutschen Literaturfonds möglich.

Erneute Bewerbungen sind nach Ablauf eines Jahres möglich, für einmal bereits abgelehnte Vorhaben aber nur nach grundlegender Überarbeitung, die eingehend begründet werden muss.

Mehr Informationen

Deutscher Literaturfonds e.V.

Geschäftsstelle