Antragsberechtigt sind Schüler:innen, Student:innen bei einer institutionellen Anbindung sowie Lehrer:innen und Universitätsdozent:innen.
Literarische Initiativen an Schulen und Universitäten können beim Deutschen Literaturfonds eine finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie einen Autor oder eine Autorin nach einer intensiven Beschäftigung mit seinem oder ihrem Werk einladen möchten. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Lesung oder das Autorengespräch sorgfältig vor- und nachbereitet wird, und dass es sich um literarisch herausragende Werke handelt.
Achtung: Reine Leseveranstaltungen fördert der Deutsche Literaturfonds nicht.
Einzureichen sind als pdf-Dateien:
Eine Projektskizze, in der das angestrebte Projekt vorgestellt wird;
eine Kostenkalkulation aller Ausgaben und aller zu erwartenden Einnahmen, aus der der Fehlbedarf hervorgeht.
Eine Bewerbung kann formlos erfolgen. Bewerbungen sind nur elektronisch über die Website des Literaturfonds möglich.
Anträge bis zu einer Höhe von 1.500 Euro sind nicht an ein Einreichdatum gebunden, sondern können jederzeit gestellt werden und werden schnellstmöglich bearbeitet. Eine Bearbeitungsdauer von mindestens 8 Wochen bis zur geplanten Veranstaltung sollte aber einkalkuliert werden. (Achtung: rückwirkende Förderungen sind nicht möglich.) Anträge über 1.500€ müssen durch das Kuratorium im Rahmen der zwei regulären jährlichen Vergabesitzungen entschieden und unter Einhaltung der Bewerbungsfristen gestellt werden.
Mehr Informationen
Deutscher Literaturfonds e.V.
Geschäftsstelle