Sparte

Theater
Darstellende Kunst
Performance

Veranstaltungstyp

Stipendium

Antragstellende

Autor:in

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Bewerben können sich deutschsprachige Autorinnen und Autoren, die von einer professionellen Bühne beauftragt sind oder beauftragt werden sollen. Unter einem professionellen Theater verstehen wir eines mit nachweislich regelmäßiger Aktivität und eigenem Spielplan. Ein Eintrag im Bühnenjahrbuch ist keine zwingende Voraussetzung.

Nicht bewerben können sich Autorinnen und Autoren, die in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis mit dem jeweiligen oder einem dritten Theater stehen.

In finanziell angespannten Zeiten möchte der Deutsche Literaturfonds die deutschsprachige Gegenwartsdramatik stärken, indem er beauftragte Autorinnen und Autoren gesondert fördert. Dadurch soll

  • sichergestellt werden, dass Aufträge angemessen vergütet werden

  • ein Anreiz für professionelle Theater geschaffen werden, mehr Aufträge zu vergeben

  • auch mittleren und kleinen Profi-Bühnen ermöglicht werden, Theaterstücke in Auftrag zu geben

Gefördert werden ausschließlich eigenständige, nachspielbare Theaterstücke.

Der Antrag ist mit allen Unterlagen in digitaler Form an den Deutschen Literaturfonds zu richten und muss Folgendes enthalten:

  • das vollständig ausgefüllte Online-Antragsformular

  • ein Exposé zu dem geplanten Auftragsstück

  • einen Kurzlebenslauf inkl. Veröffentlichungsliste

  • ausgefüllte, mit Stempel versehene und unterschriebene Bestätigung der Bühne über die Beauftragung

  • Versicherung des Autors, nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis mit dem jeweiligen oder einem dritten Theater zu stehen und das Theaterstück als Urheber selbst zu verfassen.

  • eine Kopie des Vertrages zwischen Autor und Theater muss bei Bewilligung des Antrags nachgereicht werden

Die Fördersumme beträgt EUR 8.000. Sie soll das von der Bühne zu zahlende Honorar aufstocken.

Voraussetzung: Die Bühne verpflichtet sich zur Zahlung eines mit den Tantiemen nicht verrechenbaren Honorars in mindestens folgender Höhe:

  • EUR 12.000, sofern es sich um ein Theater handelt, das in der „Rahmenvereinbarung Bühne“ in die Gruppen 1 oder 2 eingruppiert ist.

  • EUR 8.000, sofern es sich um ein Theater handelt, das in der „Rahmenvereinbarung Bühne“ in die Gruppe 3 oder 4 eingruppiert ist.

  • EUR 6.000, sofern es sich um ein Theater handelt, das in der „Rahmenvereinbarung Bühne“ in die Gruppen 5 eingruppiert ist.

Im Falle einer professionellen Bühne, die nicht in der „Rahmenvereinbarung Bühne“ eingruppiert ist, muss das vom Theater zu zahlende Honorar mindestens EUR 4.000 betragen.

Bewerbungen sind zweimal im Jahr möglich: bis zum 31. März für die Vergabesitzung im Herbst und bis zum 30. September für die Vergabesitzung am Jahresbeginn. Die Förderprogramme werden aktuell überarbeitet, voraussichtlich werden ab Januar 2024 wieder Einreichungen möglich sein. Aktuelle Informationen zu den Bewerbungsfristen finden Sie auf der Website des Deutschen Literaturfonds.

Bewerbungen sind nur elektronisch über das im Reiter „Antragsformular“ hinterlegte Online-Formular möglich

Mehr Informationen

Deutscher Literaturfonds

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