Sparte

Literatur

Veranstaltungstyp

Stipendium

Antragstellende

Autor:in

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Schriftsteller*innen können im Rahmen der Autorenförderung für ein bestimmtes literarisches Projekt ein Stipendium in Höhe von 3.000 € pro Monat für maximal ein Jahr beantragen.

Es muss bereits eine Veröffentlichung vorliegen. Der Literaturfonds ist offen für alle Sparten der Literatur. Sach- und Kunstbücher, Biographien und Drehbücher sind von der Förderung ausgeschlossen.

Autor*innen, die Anträge bei mehreren fördernden Einrichtungen gestellt haben, müssen den Deutschen Literaturfonds über alle laufenden Anträge informieren. Diese Informationspflicht gilt insbesondere dann, wenn eine andere Einrichtung eine Förderung bewilligt. Eine Mehrfachförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Vergabesitzungen des Deutschen Literaturfonds finden dreimal jährlich statt.
Einreichfristen:
30. September für die Vergabesitzung im Frühjahr.
31. Januar für die Sitzung im Sommer.
31. Mai für die Sitzung im Herbst.

Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen

Bitte reiche deinen Antrag schriftlich und fristgemäß per Post an folgende Adresse ein:

  • Deutscher Literaturfonds

  • Alexandraweg 23

  • 64287 Darmstadt

Der Literaturfonds benötigt nur eine Ausfertigung. Bitte bedrucken die Blätter nur einseitig, hefte oder binde die Unterlagen bitte nicht, denn der Literaturfonds muss Kopien davon anfertigen können. Bitte verzichte auf Hefter oder Mappen. Diese werden nicht zurückgeschickt.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Formloser Antrag per Post:

    • Name, Adresse, (E-Mail-Adresse), Alter;

    • Ausbildung, Tätigkeitsbereich;

    • Verzeichnis der bisherigen Buchveröffentlichungen mit Verlagsangabe;

    • Information über gleichzeitige Anträge bei anderen Stellen;

    • Bankverbindung.

  • Kostenbegründung (Angabe über die Dauer des beantragten Stipendiums)

  • Projektbeschreibung/Exposé,

  • Manuskriptprobe

    • Der Auszug aus dem Werk, für das die Förderung beantragt wird, sollte ca. 20 Seiten umfassen. Die Angaben werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet. Im Falle einer Förderung wird jedoch vorausgesetzt, dass die Förderungsempfänger*in mit der Veröffentlichung ihres Namens in den Berichten des Literaturfonds einverstanden sind.

  • Kriterium für den rechtzeitigen Eingang eines Antrags ist der Poststempel. Anträge via E-Mail werden nicht entgegen genommen.

Mehr Informationen

Deutscher Literaturfonds e.V.