Bewerben können sich Übersetzerinnen und Übersetzer, die bereits eine von ihnen nicht selbst finanzierte eigenständiges literarische Übersetzung in einem deutschsprachigen Verlag veröffentlicht haben. Veröffentlichungen in Anthologien oder Literaturzeitschriften sind damit nicht gemeint.
Der Deutsche Literaturfonds fördert qualifizierte Übersetzungen literarisch herausragender Werke der internationalen Literatur ins Deutsche. Übersetzungen aus dem Deutschen in andere Sprachen werden dagegen nicht gefördert. Förderbedingung ist, dass die Kenntnis und Verbreitung des geförderten Werks als notwendig für die Entwicklung der literarischen Arbeit im deutschsprachigen Raum angesehen werden kann. Weiter müssen die Übersetzer nachweislich literarisch qualifiziert sein. Bei Antragstellung muss eine Kopie des Verlagsvertrags vorgelegt werden.
Bei einer Bewerbung sind als pdf-Dateien einzureichen:
ein Exposé, in dem das angestrebte Projekt vorgestellt wird
eine Übersetzungsprobe von zwanzig Seiten
eine Bio-Bibliographie
eine Kopie des Verlagsvertrags
Bewerbungen sind zweimal im Jahr möglich: bis zum 31. März für die Vergabesitzung im Herbst und zum 30. September für die Vergabesitzung am Jahresbeginn.
Die Höhe der Stipendien beträgt 3.000 Euro pro Monat, die maximale Laufzeit ein Jahr. Verlängerungsstipendien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Bewerbungen sind nur elektronisch möglich. Das Antragsformular und eine Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Reiter „Antragsformular“. Die Förderprogramme werden aktuell überarbeitet, voraussichtlich werden ab Januar 2024 wieder Einreichungen möglich sein. Aktuelle Informationen zu den Bewerbungsfristen finden Sie auf der Website des Deutschen Literaturfonds.
Mehr Informationen
Deutscher Literaturfonds e.V.
Geschäftsstelle