Gefördert werden professionell arbeitende Comic-Künstler und Comic-Künstlergruppen, die mit erstem Wohnsitz in Deutschland leben. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten im Erststudium sowie Professorinnen und Professoren.
Die Stipendien sind für die künstlerische Fortbildung bestimmt und sollen entsprechend der Satzung des Deutschen Literaturfonds der Schaffung von deutschsprachigen Werken hoher Qualität dienen. Bewerberinnen und Bewerber müssen bereits Comics veröffentlicht haben
Bei einer Bewerbung sind als pdf-Dateien einzureichen:
ein Exposé, in dem das angestrebte Projekt vorgestellt wird
eine Arbeitsprobe des Projekts von mindestens zehn gezeichneten Seiten
eine Bio-Bibliographie
eine Kopie des Personalausweises (Vorder-und Rückseite) oder eine Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
bei Antragstellerinnen und Antragstellern aus Nicht-EU-Staaten auch eine Kopie des Aufenthaltstitels oder eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht.
Die Höhe der Stipendien beträgt 3000€ pro Monat, die maximale Laufzeit ein Jahr. Verlängerungsstipendien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Bewerbungen sind nur elektronisch möglich. Während des Antragszeitraums können Sie die Antragstellung über den Reiter "Antragsformular" einreichen.
Die Förderprogramme werden aktuell überarbeitet, voraussichtlich werden ab Januar 2024 wieder Einreichungen möglich sein. Die Arbeitsstipendien im Bereich Comic werden einmal im Jahr ausgeschrieben. Aktuelle Informationen zu den Bewerbungsfristen finden Sie auf der Website des Deutschen Literaturfonds.
Mehr Informationen
Deutscher Literaturfonds e.V.
Geschäftsstelle