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Lyriker:innen
Dramatiker:innen
Hörspiel-Autor:innen
Prosa-Autor:innen
Übersetzer:innen
Kinder- und Jugendbuchautor:innen
Der Deutsche Literaturfonds vergibt und fördert
Projektzuschüsse für die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen, z.B. Editionsvorhaben oder die Erwerbung, Erschließung und Konservierung von Schriftstellernachlässen. Beantragt werden können: Editionskosten bis zum fertigen Manuskript (Honorare, Reisekosten, Lizenzgebühren, Kosten für Text- und Bilderfassung und Korrektur).
periodisch erscheinende, überregional wirksame Publikationen, die die zeitgenössische literarische Entwicklung betreffen. Zuschüsse für Periodika werden in der Regel nur projektbezogen (nicht also automatisch für ganze Jahrgänge) und als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt; sie sollen Autorenhonorare einschließen.
Symposien und ähnliche Veranstaltungen: Sie müssen der Weiterentwicklung zeitgenössischer Literatur im Sinne der Ziele des Deutschen Literaturfonds dienen.
überregionale und internationale Modellvorhaben zur Vermittlung der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur im In- und Ausland, vor allem Vorhaben, die auf die Anbahnung und Festigung von Kontakten zwischen in- und ausländischen Autoren, Übersetzern und Verlegern abzielen
bundesweit bedeutende Initiativen, die das Interesse an Literatur mit Projekten in der Jugend- und Erwachsenenbildung wecken oder fördern
Nicht gefördert werden können:
Zuschüsse zur Finanzierung von Druckkosten oder der Verbreitung deutschsprachiger Gegenwartsliteratur. Ausnahmen sind nur unter der Bedingung möglich, dass das bezuschusste Werk für die literarische Entwicklung im deutschsprachigen Raum sowie für die Erweiterung der literarischen Standards von besonderer Bedeutung ist und sein Erscheinen aus wirtschaftlichen Gründen ohne Zuschüsse nicht möglich wäre.
Leseveranstaltungen und Festivals, literaturwissenschaftliche Fachtagungen und Vortragsreihen
Wissenschaftliche Zeitschriften
Die Höhe der jährlichen Projektförderung pro Antrag ist auf 100.000 Euro begrenzt.
Eine Bewerbung kann formlos erfolgen. Einzureichen sind als pdf-Dateien:
ein Exposé, in dem das angestrebte Projekt vorgestellt wird;
eine Kostenkalkulation aller Ausgaben und aller zu erwartenden Einnahmen in einem Zeitraum von zwei Jahren mit genauer Angabe über die Verwendung der Fördermittel. Im Falle der Vorsteuerabzugsberechtigung sind in der Kostenkalkulation nur Nettobeträge anzugeben.
Bewerbungen sind zweimal im Jahr möglich: bis zum 31. März für die Vergabesitzung im Herbst und bis zum 30. September für die Vergabesitzung am Jahresbeginn. Die Förderprogramme werden aktuell überarbeitet, voraussichtlich werden ab Januar 2024 wieder Einreichungen möglich sein. Aktuelle Informationen zu den Bewerbungsfristen finden Sie auf der Website des Deutschen Literaturfonds.
Bewerbungen sind nur elektronisch möglich. Der Weblink zum Antragsformular und eine Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Reiter „Antragsformular“.
Mehr Informationen
Deutscher Literaturfonds e.V.
Geschäftsstelle