Sparte

Komposition
Musik
Performance

Veranstaltungstyp

Preis

Antragstellende

Auftretende
FLINTA*
Autor:in
Veranstalter:innen
Produzent:innen
Musiker:innen
Unterrichts- und Bildungsstätten
Komponist:innen
Pädagog:innen & Kulturvermittler:innen
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser

Einreichberechtigt für die Kategorie

  1. Künstler:innen: Musiker:innen von mind. 8-köpfigen Ensembles sowie die zuständigen Managements, Labels und Promoter:innen

  2. Aufnahme/Produktion: an der Produktion beteiligte Künstler:innen, Produzent:innen, Labels, Verlage, Rundfunkanstalten, Managements und Promoter:innen

  3. Live: Veranstalter:innen von Festivals in Deutschland, die insgesamt mind. 6 Konzerte an mind. 2 aufeinanderfolgenden Tagen präsentieren

  4. Komposition/Arrangement: Komponist:innen und Arrangeur:innen der eingereichten Stücke, zuständige Musikverlage

  5. Sonderpreise: Autor:innen; Medien, die den Beitrag veröffentlicht haben; Rezipient:innen; Aktuer:innen, die Projekte im Bereich Musikvermittlung realisiert haben

Die Preisträger:innen werden mit einer Trophäe und einem Preisgeld in Höhe von mindestens 10.000 € prämiert. Nominierte, die keinen Preis gewinnen, erhalten mindestens 1.000 € Nominierungsgeld.

Die nächste Bewerbungsphase für den Deutschen Jazzpreis, welcher dann bereits in die 6. Edition geht, startet voraussichtlich im Oktober 2025. Eingereicht werden können auch dann wieder Leistungen aus dem Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis 30. November 2025.

Mehr Informationen

Initiative Musik

Deutscher Jazzpreis