Einreichberechtigt für die Kategorie
Künstler:innen: Musiker:innen von mind. 8-köpfigen Ensembles sowie die zuständigen Managements, Labels und Promoter:innen
Aufnahme/Produktion: an der Produktion beteiligte Künstler:innen, Produzent:innen, Labels, Verlage, Rundfunkanstalten, Managements und Promoter:innen
Live: Veranstalter:innen von Festivals in Deutschland, die insgesamt mind. 6 Konzerte an mind. 2 aufeinanderfolgenden Tagen präsentieren
Komposition/Arrangement: Komponist:innen und Arrangeur:innen der eingereichten Stücke, zuständige Musikverlage
Sonderpreise: Autor:innen; Medien, die den Beitrag veröffentlicht haben; Rezipient:innen; Aktuer:innen, die Projekte im Bereich Musikvermittlung realisiert haben
Die Preisträger:innen werden mit einer Trophäe und einem Preisgeld in Höhe von mindestens 10.000 € prämiert. Nominierte, die keinen Preis gewinnen, erhalten mindestens 1.000 € Nominierungsgeld.
Die nächste Bewerbungsphase für den Deutschen Jazzpreis, welcher dann bereits in die 6. Edition geht, startet voraussichtlich im Oktober 2025. Eingereicht werden können auch dann wieder Leistungen aus dem Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis 30. November 2025.
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Initiative Musik
Deutscher Jazzpreis