Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen
Juristische Persoenen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein, um eine Förderung beantragen zu können
Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörper, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind
mehrmalige Förderung im laufenden Jahr ist nicht möglich
Gefördert werden Projekte zur Gewinnung oder Unterstützung Ehrenamtlicher in ländlichen oder strukturschwachen Regionen, z.B. Workshops für Ehrenamtliche, Qualifizierungsprojekte, Schnupperaktionen oder Dankeschön-Veranstaltungen für bereits Engagierte.
Die Förderung kann für Sach- und Honorarausgaben genutzt werden, Personalkosten können nicht gefördert werden.
Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen innerhalb des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen werden.
Bewerbungen für Projekte in 2024 sind seit dem 15. November 2023 fortlaufend möglich. Es kann eine Projektförderung von bis zu 2500€ beantragt werden. Die DSEE übernimmt bis zu 90% der Gesamtausgaben des Projekts.
Der Antrag wird über das digitale Fördersystem der DSEE eingereicht. Weitere Informationen zum Förderportal, eine Checkliste zur Antragstellung sowie einen Beispielantrag finden Sie hier.
Mehr Informationen
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Hans Feldbauer (Referent Strukturstärkung)