Sparte

Soziokultur
Partizipation
Museum

Veranstaltungstyp

Projekte
ländlicher Raum

Antragstellende

Museen
Vereine / Stiftungen / Kirchen

Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. 

 

Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen, können eine Projektförderung von bis zu 1.500 Euro beantragen. Die Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts.

Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen innerhalb des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen werden. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.

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Mehr Informationen

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt