Sparte

Musik

Veranstaltungstyp

Stipendium

Antragstellende

Auftretende
Berufsanfänger:innen/Studierende
FLINTA*
Musiker:innen

Einzelkünstler*innen

  • Antragstellende müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 31 Jahre sein

  • Nachweis einer KSK-Mitgliedschaft, Mitgliedschaft in einem professionellen Berufsverband oder Immatrikulationsbescheinigung Master-Studiengang einer Musikhochschule

  • die Antragstellenden sollten bereits professionell tätig sein und pro Spielzeit mindestens acht Live-Auftritte mit drei unterschiedlichen Programmen absolvieren, bei Masterstudierenden fünf Live-Auftritte mit zwei unterschiedlichen Programmen

  • mehr als 50% des monatlichen Durchschnittseinkommens müssen durch freiberufliche musikalische Tätigkeit erwirtschaftet werden. Das gilt nicht für Masterstudierende

  • Wohnsitz in Deutschland mindestens seit 2021 (Vorlage einer Meldebestätigung) und Konto bei einer Bank in Deutschland

  • Einkünfte von weniger als 30.000 Euro brutto im Jahr

  • Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplans für die beantragte Förderung

  • Im Falle einer Kofinanzierung des Projekts durch Drittmittel muss die gesicherte Finanzierung von mind. 75% der Ausgaben durch Vorlage von entsprechenden Förderbescheiden nachgewiesen werden

  • Ungesicherte Fördermittel müssen spätestens vier Monate nach der Förderzusage bestätigt sein. Ein schriftlicher Bescheid ist einzureichen

  • die eingereichten Projekte dürfen sich seit Anfang 2024 im Planungsstadium befinden, jedoch noch nicht begonnen werden. Der frühestmögliche Start des Projektes ist September 2024, maximale Laufzeit ist bis 31.08.2025.

  • Die Projekte müssen hauptsächlich in Deutschland stattfinden

  • Doppelbewerbungen als Einzelkünstler und als Ensemblemitglied sind nicht möglich. Auf Beteiligung in Projekten anderer Antragsteller ist hinzuweisen.

Ensembles

  • Information zu Rechtsform des Ensembles und evtl. Nachweis zur Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)

  • Ensemblemitglieder müssen überwiegend (mindestens 50%) freiberufliche Musiker:innen sein. Das durchschnittliche Alter der Mitglieder darf 32 Jahre nicht überschreiten, einzelne Mitglieder dürfen nicht älter als 35 Jahre sein.

  • Nachweis einer KSK-Mitgliedschaft, Mitgliedschaft in einem professionellen Berufsverband oder Immatrikulationsbescheinigung Master-Studiengang einer Musikhochschule der einzelnen Ensemblemitglieder

  • mehr als 50% des monatlichen Durchschnittseinkommens müssen durch freiberufliche musikalische Tätigkeit erwirtschaftet werden. Das gilt nicht für Masterstudierende

  • Einkünfte der einzelnen Musikerinnen und Musiker von weniger als 30.000 Euro brutto im Jahr

  • das Ensemble muss vor 2023 gegründet worden sein

  • das Ensemble sollte bereits professionell tätig sein und pro Spielzeit mindestens acht Live-Auftritte mit drei unterschiedlichen Programmen absolvieren, bei Ensembles aus Masterstudierenden fünf Live-Auftritte mit zwei unterschiedlichen Programmen

  • Sitz des Ensembles in Deutschland (Nachweis z.B. durch Vorlage USt-Befreiung des Finanzamtes) und Konto bei einer Bank in Deutschland

  • Ensemblemitglieder müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben

  • Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplans für die beantragte Förderung

  • Im Falle einer Kofinanzierung des Projekts durch Drittmittel muss die gesicherte Finanzierung von mind. 75% der Ausgaben durch Vorlage von entsprechenden Förderbescheiden nachgewiesen werden

  • Ungesicherte Fördermittel müssen spätestens vier Monate nach der Förderzusage bestätigt sein. Ein schriftlicher Bescheid ist einzureichen

  • die eingereichten Projekte dürfen sich seit Anfang 2024 im Planungsstadium befinden, jedoch noch nicht begonnen werden. Der frühmöglichste Start des Projektes ist September 2024, maximale Laufzeit ist bis 31.08.2025

  • Die Projekte müssen hauptsächlich in Deutschland stattfinden

  • Doppelbewerbungen als Ensemblemitglied und als Einzelkünstler sind nicht möglich.

Das Stipendienprogramm #MusikerZukunft richtet sich an junge freiberufliche Musikerinnen und Musiker (bis 30 Jahre), Masterstudierende sowie Ensembles aus den Bereichen klassische und zeitgenössische Musik für Orchesterinstrumente, Tasteninstrumente oder klassischen (Konzertchor-) Gesang.

Mit dem Programm soll der berufliche Einstieg unterstützt werden, sowohl finanziell als auch durch Coaching, Professionalisierung und Qualifizierung der Musikerinnen und Musiker sowie Ensembles. Hierzu werden Seminare und Coachings zu Analyse der aktuellen Positionierung in der Musikszene und Beratung über Zukunftsperspektiven, Social Media oder Steuer- und Vertragsrecht angeboten.

Voraussetzung für eine Stipendiengewährung ist neben den formalen Kriterien (s.u.) eine hohe künstlerische Qualität, nachgewiesen z.B. durch Teilnahme an oder Gewinn von Musikwettbewerben. Die Vergabe der Stipendien erfolgt durch eine Fachjury, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Dauer der Förderung gilt für eine Spielzeit und kann nach erneutem Antrag für eine weitere Spielzeit verlängert werden.

Bewerbungen können vom 15. Mai bis 5. Juni 2024 eingereicht werden. Die Zu- und Absagen erfolgen Anfang September. Die Stipendien werden voraussichtlich in der zweiten Septemberhälfte ausgezahlt.

An dieser Stelle finden Sie ab 15. Mai den Link zum Antrag.

Mehr Informationen

Deutsche Orchester-Stiftung

Lukas Heger, Projektassistenz, telefonische Sprechzeiten Mo-Do: 9-15 Uhr und Fr: 9-14 Uhr