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Es werden sowohl gemeinnützige Organisationen, die den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege angehören, als auch freie Träger gefördert. Es können nur Personenvereinigungen (juristische Personen) gefördert werden, eine Förderung oder Unterstützung von Einzelpersonen ist nicht möglich.

Es werden soziale Projekte in ganz Deutschland gefördert. Eine Förderung von Projekten außerhalb Deutschlands ist derzeit nicht vorgesehen.

Strukturelle Voraussetzungen für eine Förderung:

  • gemeinnützige Rechtsform der beantragenden Organisation

  • jede geförderte Organisation muss mindestens einen Satzungszweck mit dem Deutschen Hilfswerk teilen

  • Projektbeginn erst nach der schriftlichen Förderzusage

Es werden bundesweit soziale Projekte und Initiativen gemeinnütziger Organisationen mit verschiedenen Zielgruppen und Themen gefördert, die...

  • sich positiv und unmittelbar auf das Zusammenleben in Deutschland auswirken

  • die Lebenssituation von Menschen verbessern, die aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen von Benachteiligung betroffen oder bedroht sind

  • eine Gemeinschaft von Menschen in ihrer Lebenssituation stärken oder die Aufwertung nachbarschaftlicher Lebensräume zum Ziel haben

  • bürgerschaftliches Engagement stärken

  • einen Bedarf abdecken, der bisher nicht oder nicht ausreichend bedient wurde

Die Höhe der Förderung hängt von den im Projekt entstehenden Kosten und der Gesamtfinanzierung des jeweiligen Projekts ab. Soziale Projekte (Personal-, Honorar- und Sachkosten) werden mit bis zu 80% der Gesamtkosten gefördert. Im Gegensatz zur Förderung von Bauprojekten und Erstausstattung gilt für soziale Projekte keine maximale Fördersumme, die Förderhöhe richtet sich nach dem begründeten Personalbedarf.

Bewerbungen um Fördermittel sind fristgerecht über das Förderportal des Deutschen HIlfswerks einzureichen. Das Anlegen von Bewerbungen im Förderportal ist jederzeit möglich. Der Vorstand der Stiftung Deutsches Hilfswerk entscheidet zweimal im Jahr im Rahmen von Vergabesitzungen über die Bewerbungen um Fördermittel. Bis zum 21.12.2023 können Organisationen ihre Bewerbungen für die nächste Vergabesitzung einreichen.

Mehr Informationen

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