Sparte

digitale Kulturvermittlung
Partizipation
Kulturvermittlung
politische Bildung

Veranstaltungstyp

Kinder- & Jugendprogramme
Kulturelle Bildung
Projekte
Workshop

Antragstellende

Museen
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Vereine / Stiftungen / Kirchen

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Gemeinnütziger Träger, Voraussetzung für eine Förderung durch die Deutsche Bahn Stiftung ist die Gemeinnützigkeit i.S.d. 52 ff. Abgabenordnung.

Anmerkung zur Antragstellung: Für den Antrag muss ein Online-Spendenformular ausgefüllt werden, das geht nur, solange eine aktuelle Ausschreibung offen ist.Im Schnitt ca. 10.000 € pro soziales Projekt

Internetseite der Ausschreibung: https://www.deutschebahnstiftung.de/foerderung.html

Der Betrag wird als Spende gewährt.

Die Stiftung schreibt jährlich eine Fördermöglichkeit zu einem bestimmten Thema aus, 2020 war das Thema z.B. „Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche in benachteiligenden Lebenslagen, die den Folgen von Schul- und Kitaschließungen entgegenwirken“.

Im Jahr 2022 bspw. „Bildungs- und psychosoziale Versorgungsangebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine“.

In 2023 lautet das Thema „Bildungsangebote für Familien* in benachteiligten Lebenslagen“.

Grundsätzlich gehen Themen wie

  •  eine Gesellschaft der Toleranz, des Respekts und des sozialen Zusammenhalts

  •  Bildungsbeteiligung erhöhen und Bildungsqualität steigern

  • Thema Gesundheitsförderung, dabei insbesondere die seelische Gesundheit von Menschen

  • Ideen, die Natur und Menschen zusammenbringen und dazu beitragen, die Mobilität der Zukunft nachhaltig und klimafreundlich zu gestalten

  • Zusammen mit DB Schenker bei Katastrophen weltweit ad-hoc Hilfe

  • Wissenschaftliche Exzellenz in Deutschland.

Von der Förderung ausgeschlossene Aktivitäten:

• Einzelpersonen (zum Beispiel die Finanzierung von Therapiekosten, medizinischer Versorgung, behindertengerechter Ausstattung, Ausbildungs- oder Lebenshaltungskosten etc.)
• Organisationen ohne Körperschaftssteuerfreistellung
• religiöse Gemeinschaften (Zulässig sind dagegen Spenden an eigenständige karitative/mildtätige Organisationen und Hilfswerke kirchlichen Ursprungs oder kirchlicher Träger, soweit diese kirchensteuerberechtigt sind
• Organisationen, die bzw. deren Mitglieder nicht nach Recht und Gesetz handeln, mit terroristischen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden können oder auf einer Sanktionsliste geführt werden
• Sponsoring und kommerzielle (nicht gemeinnützige) Projekte und Veranstaltungen
• Fahrkarten und andere Reisebeihilfen
• Jubiläen, Festveranstaltungen oder sonstige Projekte, die reinen Event- bzw. Festivalcharakter haben
• ausgeschlossen ist auch die Übernahme zeitlich unbegrenzter Verpflichtungen

Nächste Stichtage

25.06.2024
25.06.2025
25.06.2026

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