Antragsberechtigt sind: gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen
"Demokratie leben!" stärkt das Verständnis für Demokratie, die demokratische Bildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. In den geförderten Projekten geht es um grundlegende Prinzipien wie Gleichwertigkeit, Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der Menschenrechte und gesellschaftliche Teilhabe an politischen Prozessen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden dabei unterstützt, ihre Teilhabe- und Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen.
Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" vergibt Projektförderungen grundsätzlich im Rahmen von thematisch begrenzten Ausschreibungen, sogenannten "Interessenbekundungsverfahren" (IBK). Derzeit sind keine IBK-Ausschreibungen veröffentlicht, sodass eine unmittelbare Förderung neuer Projektvorhaben derzeit nicht möglich ist.
Für Projekte, die auf kommunaler Ebene tätig werden möchten, besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, sich durch eine lokale Partnerschaften für Demokratie fördern zu lassen.
Förderkriterien
Bildungsprojekte mit jungen Menschen,
Projekte, die sich auf sozialräumliche Konfliktlagen und -konstellationen beziehen (z. B. spezifische städtische oder ländliche Gegebenheiten),
Arbeit mit für die Sozialisation wichtigen Personen wie Eltern, Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen
Mehr Informationen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend