Sparte

Film
Kulturvermittlung
Bildende Kunst
Literatur
Museum
Musik
Performance
Tanz
Theater
Zirkus
Darstellende Kunst
Fotografie
Komposition
Partizipation
spartenübergreifende Kunst

Veranstaltungstyp

Projekte
Kinder- & Jugendprogramme

Antragstellende

Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Veranstalter:innen
Bibliotheken

Antragszeitraum

bis zum

15.09.2023

Das Programm richtet sich direkt an Kinder und Jugendliche, die selbst Projektideen vorschlagen und mit Unterstützung professioneller Akteur:innen umsetzen können. Junge Menschen von der Kita bis zum vollendeten 26. Lebensjahr werden eingeladen beim Zukunftspaket mitzumachen. Niedrigschwellige Begleit- und Beratungsangebote unterstützen bei der Antragstellung und Projektumsetzung.

Träger, die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Projekte in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit erarbeiten und umsetzen wollen, können eine Förderung beantragen und werden mit Antragsberatung, Begleit- und Qualifizierungsangeboten unterstützt. 

Zudem werden über das Zukunftspaket Kommunen gefördert, die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Angebote in den Themenfeldern Bewegung, Gesundheit und Kultur planen und umsetzen wollen.

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Kinder- und Jugendbeteiligung im Zukunftspaket“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS). 

Mit dem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellen und ihnen Raum für Teilhabe und Engagement geben. Sie werden eingeladen, mit ihren Ideen und ihrer Motivation ihr Umfeld aktiv zu gestalten und zu verändern.

Ziel des Programms ist es, die Beteiligungsmöglichkeiten und -kompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Junge Menschen können im Rahmen des Programms eigene Projektideen umsetzen oder sich in Projekte einbringen. Lokale Organisationen und Kommunen erhalten durch das Bundesprogramm Impulse, mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen, insbesondere in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit. Haupt- und ehrenamtliche Akteur:innen unterschiedlicher Institutionen werden für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und qualifiziert und die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Projekten wird gestärkt.

Kinder und Jugendliche können gemeinsam mit einem Träger ihrer Wahl einen Förderantrag stellen. Eine Antragstellung ist bis zum 15. September 2023 durchgehend möglich.

Zudem sind Träger antragsberechtigt, die Einzelprojekte unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem der Themenfelder Bewegung, Kultur oder Gesundheit planen und umsetzen möchten. Anträge können vom 01.02.2023 bis zum 26.05.2023 in festgelegten Zeiträumen gestellt werden. Die Projekte müssen spätestens zum 31.12.2023 abgeschlossen sein.

Der zweite Zeitraum für die Antragstellung von Trägerprojekten ist vom 20. März bis 3. April 2023. (Fördervolumen: 3 Mio.)

Wichtig: Es gilt der postalische Posteingang bei der gsub. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der bis zum 3. April 2023 postalisch eingegangenen Anträge mindestens vier Wochen in Anspruch nimmt. Erst wenn Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten, dürfen Sie mit Ihrem Projekt starten. 

Der dritte Zeitraum für die Antragstellung von Trägerprojekten ist vom 8. bis 26. Mai 2023 (Fördervolumen: 1 Mio.)

Die Enddaten der jeweiligen Zeiträume gelten für den postalischen Eingang der aus dem Web-Portal ProDaBa auszudruckenden und rechtsverbindlich unterzeichneten Anträge bei der gsub mbH. Außerhalb dieser Posteingangsfristen eingehende Anträge können generell nicht für eine Förderung berücksichtigt werden.

Anträge, die außerhalb der festgelegten Zeiträume eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Eine Förderentscheidung für die Trägerprojekte fällt frühestens vier Wochen nach Ende der Antragsfrist. Anträge, die außerhalb der festgelegten Zeiträume eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Ebenfalls antragsberechtigt waren Kommunen, die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Angebote planen und umsetzen möchten. 

Die Laufzeit des Bundesprogramms Das Zukunftspaket ist vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Mehr Informationen

Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH