Bündnis mit mindestens drei Einrichtungen mit unterschiedlichen Expertisen (Erreichung Zielgruppe, tanzkünstlerische/kulturelle Expertise, sozialräumliche Einbettung)
Antragstellender Bündnispartner ist gemeinnützig oder eine Einrichtung in kommunaler Trägerschaft (keine: Schulen, Kitas, Hochschulen, kommunale Verwaltungen, GbR); Antragsteller ist mit der administrativen Abwicklung öffentlicher Fördermittel vertraut
Alle Bündnispartner bringen unbare Eigenleistungen ein
Als Grundlage zur Bewilligung wird eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen
Antragsteller erhält nach Projektabwicklung 7% der als förderfähig anerkannten Ausgaben als Verwaltungspauschale
ChanceTanz fördert außerunterrichtliche Tanzprojekte für Kinder & Jugendliche mit erschwertem Zugang zu Kultur- und Bildungsangeboten. Eine Zusammenarbeit mit Schulen im Ganztag und Kitas ist unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen möglich und erwünscht.
Unterrichtet wird i.d.R. von einem Zweierteam, bestehend aus mind. einem:r professionellem:r Tanzkünstler:in; spartenübergreifendes Arbeiten mit weiteren Künsten oder anderen Expertisen ist möglich;
Unterricht im Zweierteam sieht für die gesamte Projektzeit mindestens 12 Teilnehmende vor (Ausnahme: Try-out, zugangsoffene Tanz-Splitter; besondere Teilnehmendenbedarfe nach Erläuterung);
Stundenumfang ist durch die Formatwahl vorgegeben; die Ausgestaltung der Projekte ist an die Teilnehmenden und die Möglichkeiten im Bündnis bzw. der Bündnispartner angepasst;
Projekte sind prozessorientiert ausgerichtet, sowie mit einem partizipativen, stärkenorientierten Ansatz
Für das Projekt werden gesellschafts- und jugendrelevante Themen und Fragestellungen gewählt, die gemeinsam mit der Gruppe bearbeitet werden und im Antrag zu benennen sind; als mögliche Thematik sei die Agenda 2030 mit den 17 Nachhaltigkeitszielen benannt
Rezeption (Besuch von Tanzstücken; Auseinandersetzung mit der Kunstform Tanz) ist bei einigen Formaten verpflichtend; in ländlichen Räumen und außerhalb von Ballungszentren/in Kleinstädten können Tanz-Gastspiele zur Rezeption additiv beantragt werden;
Projekte können auch hybrid oder abwechselnd präsent und digital durchgeführt werden
Im Rahmen der dritten Förderphase von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ soll speziell auch der Wissenstransfer und die nachhaltige Vernetzung auf lokaler Ebene gefördert werden.
Begleitend zur Umsetzung der konkreten Projekte werden additiv Bündnistreffen und Bündnisworkshops als feste Pauschalen gefördert.
Weitere Informationen unter: https://aktiontanz.de/chancetanz-foerderung/
Antragsfristen 2024:
März & 30. September
Wenn Sie Bündnispartner gefunden und gemeinsam eine Projektidee entwickelt haben, folgen als weitere Schritte:
Registrierung/Anmeldung unter https://kumasta3.buendnisse-fuer-bildung.de.
Wählen Sie unter dem Förderangebot ChanceTanz und gehen auf „Förderung beantragen“ – dann weiter auf „Antrag stellen“. Das System führt Sie Punkt für Punkt durch den Antrag. Hinweise zur Bearbeitung finden Sie unter dem Fragezeichen.
Alle notwendigen Angaben zur Antragstellung finden Sie in unserem Ausschreibungsleitfaden unter „Hinweise zur Antragstellung in der Datenbank und dem Antragsverfahren“.
Kalkulieren Sie Ihre Ausgaben je nach Format (TanzStart oder TanzIntensiv; evtl. Try_out; Tanz-Splitter) mit Hilfe der Kalkulationsinformation.
Nach Sichtung durch die Jury erfahren Sie ca. 5 – 6 Wochen nach Antragsfrist, ob Ihr Antrag positiv bewertet wurde. Im Falle einer positiven Bewertung erfolgen alle weiteren Schritte im Anschluss und erst nach Information durch Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft e. V. Unter anderem sind ein Veranstaltungsplan und eine Kooperationsvereinbarung zu erstellen.
Mehr Informationen
Projektbüro „ChanceTanz“
Martina Kessel und Katharina Schneeweis