Sparte

spartenübergreifende Kunst
Musik
Literatur
Bildende Kunst
Kulturvermittlung
Performance
Tanz
Theater
Zirkus
interkulturell

Veranstaltungstyp

Stipendium

Antragstellende

Berufsanfänger:innen/Studierende
Auftretende
Bildende Künstler:innen
Filmschaffende
Komponist:innen
Produzent:innen
Übersetzer:innen
FLINTA*
Musiker:innen
Darstellende Kulturschaffende
Pädagog:innen & Kulturvermittler:innen
Veranstalter:innen

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Antragsberechtigt sind: Kunst- oder Kulturschaffende

Mit den Stipendien CCP Fellowships fördert das CrossCulture Programm (CCP) jährlich Berufstätige und ehrenamtlich Engagierte aus bis zu 40 Ländern. Im Rahmen von zwei- bis dreimonatigen berufsbezogenen Aufenthalten in Gastorganisationen in Deutschland oder in den CCP-Partnerländern vertiefen die Teilnehmenden ihre Fachkenntnisse, knüpfen neue Kontakte und erwerben interkulturelle Kompetenzen. Die Gastorganisationen wiederum profitieren vom Fachwissen, den regionalen Kenntnissen und Netzwerken der Stipendiat*innen. Die Teilnehmenden haben zudem die Möglichkeit an transkulturellen Workshops, Vernetzungs- und Fachveranstaltungen des CCP teilzunehmen. Die im Ausland gesammelten Erfahrungen bringen die Stipendiat*innen nach der Rückkehr in den Arbeitsalltag ihrer Heimatorganisation ein.

In erster Linie handelt es sich um eine Förderung zur Stärkung von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen in ihrem Schaffen. Diese beinhaltet folgende Unterstützung und Angebote:

  • Zusammenarbeit mit einer Gastorganisation aus dem CCP-Netzwerk vor Ort / online

  • Mentoring über die gesamte Dauer des Stipendiums

  • Online / vor Ort Fachtrainings in dem Tätigkeitsfeld, die sich an den persönlichen und beruflichen Zielen des Fellows orientieren

  • Vernetzung mit anderen CCP-Stipendiat*innen

  • Aufnahme in das Alumni-Netzwerk des CCP

  • Für Stipendiat*innen der Schwerpunktthemen: Teilnahme an einer Fachveranstaltung

Das ifa übernimmt folgende Kosten für Stipendiat*innen aus dem Ausland:

  • monatliches Stipendium in Höhe von 550 € zzgl. Kostenübernahme von Hin- und Rückflug, Unterkunft, Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr innerhalb des Wohnorts, Krankenversicherung, Rückerstattung anfallender Visumsgebühren

Das ifa übernimmt folgende Kosten für Stipendiat*innen aus Deutschland:

  • monatliches Stipendium in Höhe von 550 € zzgl. Zuschuss zu Unterkunftskosten in Höhe von 550 €, Rückerstattung von Hin- und Rückflug, Rückerstattung anfallender Visumsgebühren, Krankenversicherung

Die Ausschreibung für die CCP Fellowships 2024 startet voraussichtlich im November 2023.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

  • Bewerber*innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mind. 23 Jahre alt sein.

  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung oder ehrenamtliches Engagement in einer zivilgesellschaftlichen Organisation im Herkunftsland sollten nachgewiesen werden.

  • Es sind gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift vorhanden.

  • Gesundheitliche Verfassung für einen längeren Auslandsaufenthalt ist vorhanden.


Erwünscht:

  • Die Bewerber*innen sind längerfristig sozial oder gesellschaftlich engagiert.

  • Hauptberufliche Erfahrung im Tätigkeitsbereich liegt vor.

  • Eine Kooperation mit Organisationen im Zielland besteht oder ist geplant.

  • Weitere Sprachkenntnisse, insbesondere Deutsch, sind vorhanden.


Grundsätzlich werden Stipendien an Personen vergeben, die in einem der folgenden Themen- und Arbeitsfelder tätig sind:

  • Politik und Gesellschaft

  • Medien und Kultur

  • Menschenrechte und Frieden

  • Nachhaltige Entwicklung

Ausschlusskriterium für die Bewerbung: Studierende können nicht am Programm teilnehmen.

Aktuell sind Bewerbungen aus den folgenden Ländern möglich: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Bhutan, Bolivien, Brasilien, Deutschland, Guatemala, Haiti, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jordanien, Kirgisistan, Kolumbien, Kuba, Libanon, Libyen, Marokko, Mauretanien, Mexiko, Nepal, Pakistan, Palästinensische Autonomiegebiete, Republik Moldau, Russland, Sri Lanka, Sudan, Tadschikistan, Tunesien, Ukraine, Usbekistan.

Art des Antrags: elektronisches Antragssystem

Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen

Bewerbung in 3 Schritten

  1. Im Bewerbungsportal unter „Ausschreibungen“ die passende Länderausschreibung auswählen.

  2. Bewerbungsformular vollständig ausfüllen und Dokumente hochladen. Da das Bewerbungssystem keine Eingaben zwischenspeichern kann, sollten beim Bewerbungsstart alle Dokumente für den Upload bereitliegen.

  3. Vollständige Bewerbung online über das Bewerbungsportal absenden

Unvollständige Bewerbungen, Bewerbungen per E-Mail und Bewerbungen, die nach der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?

  • Aktueller Lebenslauf auf Englisch mit genauen Angaben zu Ausbildung/Studium, Berufserfahrungen, freiwilligem Engagement und weiteren Kenntnissen

  • Empfehlungsschreiben der Heimatorganisation/Arbeitsstelle im Herkunftsland, beispielsweise von einer*m Vorgesetzten, unter Nutzung der Vorlage

  • Optional ein Foto

Mehr Informationen

Institut für Auslandsbeziehungen

Anne Marie Kruse