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Mittelständische Unternehmen 

  • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) 

  • mit 3 bis 499 Beschäftigten, 

die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung. 

In die Mitarbeiterzahl gehen ein: 

  • Lohn- und Gehaltsempfänger, 

  • für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind sowie 

  • Arbeitnehmerinnen in Mutterschutz sowie 

  • mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber. 

Mitarbeitende umfassen Vollzeit-, Teilzeit- und Zeitarbeitskräfte, Saisonpersonal sowie Mini-Jobber (geringfügig Beschäftigte). Die Mitarbeiterzahl ist auf Basis von Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zu berechnen. 

Auszubildende oder in der beruflichen Ausbildung stehende Personen, die einen Lehr- beziehungsweise Berufsausbildungsvertrag haben, sind wie Praktikanten in der Mitarbeiterzahl nicht berücksichtigt. Die Dauer der Elternzeit wird nicht mitgerechnet.

Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für Kleine Mittelständische Unternehmen“ finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – anzuregen. Zuschüsse gibt es bei: 

  • Investitionen in digitale Technologien sowie 

  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen. 

Aufgrund der sehr großen Nachfrage nach dem Förderprogramm Digital Jetzt wurde das Antrags- und Registrierungsverfahren angepasst: 

Per Zufallsverfahren werden zu einem festgelegten Datum bis zur Erschöpfung der jeweiligen monatlich verfügbaren Haushaltsmittel Registrierungen ausgelost.

 

Das Förderprogramm Digital Jetzt läuft bis Ende 2023. 

Das Vorhaben muss innerhalb des Umsetzungszeitraums vollständig realisiert werden. Der maximale Umsetzungszeitraum beziehungsweise Förderzeitraum beträgt 12 Monate ab Projektbeginn. Der Projektbeginn und der Umsetzungszeitraum werden im Zuwendungsbescheid festgelegt. 

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen. 
Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Danach, ab dem 01.07.2021, gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern).  

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %  

  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) % 

  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %. 

Somit erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.  

Aufgrund der sehr großen Nachfrage nach dem Förderprogramm Digital Jetzt wurde das Antrags- und Registrierungsverfahren angepasst: 

Per Zufallsverfahren werden zu einem festgelegten Datum bis zur Erschöpfung der jeweiligen monatlich verfügbaren Haushaltsmittel Registrierungen ausgelost. Alle ausgelosten Registrierungen können dann einen Antrag im Förderportal vorbereiten und einreichen. 
Dieses Verfahren stellt maximale Transparenz und Chancengleichheit sicher. Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie im Förderportal

Mehr Informationen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Servicehotline erreichbar Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr