Sparte

Bildende Kunst
interkulturell

Veranstaltungstyp

Ausstellung
Kooperationen

Antragstellende

Bildende Künstler:innen
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Museen

Die förderfähigen Einrichtungen müssen eine Rechtsform haben, d. h. :

  • Nicht gewinnorientierte Organisation (Verein, Genossenschaft, Gewerkschaft usw.)

  • Direkter Regiebetrieb einer öffentlichen Verwaltung (Stadt, Land, Staat usw.)

  • Gesellschaft oder Unternehmen (außer Freelancer)

  • Sonstige (im Formular anzugeben)

Das Büro für Bildende Kunst unterstützt deutsche Institutionen, die die Arbeit von französischen oder in Frankreich lebenden bildenden Künstler.innen ausstellen und verbreiten, sowie deutsche Galerien bei ihrer ersten Ausstellung von französischen oder in Frankreich lebenden Künstler:innen. Vorrangig gefördert werden monografische Ausstellungsprojekte von aufstrebenden Künstler:innen, die von Institutionen organisiert werden, die in der Fachwelt auf nationaler oder sogar internationaler Ebene anerkannt sind. Da das Büro keine verstorbenen Künstler:innen unterstützt, sind nur Ausstellungen von aktiven Künstler:innen förderfähig.

  • Die gewährten Beihilfen können zwischen 1.000 € und 5.000 € für Einzelausstellungen oder Gruppenausstellungen betragen. Die Höhe der gewährten Zuschüsse ist außerdem von der Anzahl der eingereichten Anträge im Laufe des Jahres abhängig.

  • Die maximale Höhe des gewährten Zuschusses darf 50 % des Gesamtbudgets des Projekts nicht überschreiten.

  • Produktions- und Empfangskosten können nicht durch die Unterstützung des Bureau abgedeckt werden.

Liste der förderfähigen Ausgaben

  • Internationale Reisekosten

  • Nationale Reisekosten

  • Transportkosten

  • Versicherung

  • Steuern, Genehmigungen

  • Honorare

  • Unterkunftskosten

  • Tagegelder

  • Technische Kosten: Mietkosten

  • Ausstellungsmaterialkosten

  • Technische Kosten: Honorare

  • Technische Kosten: Allgemein

  • Kommunikationskosten

  • Veröffentlichungskosten

  • Verwaltungskosten

  • Sonstiges (bitte angeben)

Deutsche Einrichtungen, die eine finanzielle Unterstützung beantragen möchten, können ihre Anträge gemäß dem folgenden Zeitplan einreichen:

Bis zum 15. Oktober 2025: Für Ausstellungen/Projekte, die im Januar, Februar, März, April, Mai oder Juni 2026 beginnen (das Enddatum der Ausstellungen kann nach diesen Fristen liegen). Die ausgewählten Projekte werden spätestens am 3. November 2026 bekannt gegeben.

Bis zum 15. Februar 2026: Für Ausstellungen/Projekte, die im Juli, August, September, Oktober, November, Dezember 2026 beginnen (das Enddatum der Ausstellungen kann nach diesen Fristen liegen). Die ausgewählten Projekte werden spätestens am 2. Marz 2026 bekannt gegeben.

Mehr Informationen

Bureau des arts visuels

Alix Weidner