Die Stiftung verwirklicht die unten genannten Zwecke mittelbar z.B. durch
a. die finanzielle Förderung von Kultur und Kunsteinrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft;
b. die finanzielle Förderung von Wohlfahrtspflegeeinrichtungen;
c. die finanzielle Förderung von Organisationen und Einrichtungen, die ihrerseits die vorstehenden Zwecke verfolgen;
d. die Unterstützung wissenschaftlicher Vorhaben
Zweck der Stiftung ist die Förderung
a. der Jugend- und Altenhilfe;
b. der Kunst und Kultur;
c. des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
d. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung;
e. des Naturschutzes und der Landschaftspflege Umweltschutzes;
f. der internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
g. der Heimatpflege und der Heimatkunde;
h. mildtätiger Zwecke i.S.d. § 53 AO;
i. die Förderung der Wissenschaft;
j. die Behindertenhilfe;
k. die Förderung bürgerlichen Engagements
Mehr Informationen
Bürgerstiftung Nidderau