Sparte

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Veranstaltungstyp

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Kinder- & Jugendprogramme

Antragstellende

Vereine / Stiftungen / Kirchen
Unterrichts- und Bildungsstätten
Veranstalter:innen
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Kommunen (Dorf, Stadt o. Ä.)

Die Stiftung verwirklicht die unten genannten Zwecke mittelbar z.B. durch

a. die finanzielle Förderung von Kultur und Kunsteinrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft;

b. die finanzielle Förderung von Wohlfahrtspflegeeinrichtungen;

c. die finanzielle Förderung von Organisationen und Einrichtungen, die ihrerseits die vorstehenden Zwecke verfolgen;

d. die Unterstützung wissenschaftlicher Vorhaben

Zweck der Stiftung ist die Förderung

a. der Jugend- und Altenhilfe;

b. der Kunst und Kultur;

c. des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;

d. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung;

e. des Naturschutzes und der Landschaftspflege Umweltschutzes;

f. der internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;

g. der Heimatpflege und der Heimatkunde;

h. mildtätiger Zwecke i.S.d. § 53 AO;

i. die Förderung der Wissenschaft;

j. die Behindertenhilfe;

k. die Förderung bürgerlichen Engagements

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Bürgerstiftung Nidderau