Sparte

digitale Kulturvermittlung
Kulturvermittlung
Partizipation
Soziokultur

Veranstaltungstyp

Kulturelle Bildung
Kinder- & Jugendprogramme

Antragstellende

Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Kommunen (Dorf, Stadt o. Ä.)

Antragsberechtigt sind Träger der freien Jugendhilfe, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland.

Der Träger verfügt über qualifizierte und geeignete (Fach-)Kräfte, die das Projekt durchführen. Dazu gehören auch (ehrenamtliche) Jugendleiter:innen mit Jugendleitercard.

Schulunterricht ist nicht förderfähig.

Link zum Antragsformular: https://prodaba.gsub-intern.de/anmelden

Förderfeld 1:

Es werden zum einen Einzelprojekte gefördert, die von freien Trägern unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem der Themenfelder Bewegung, Kultur oder Gesundheit geplant und umgesetzt
werden.

Zudem werden Projekte gefördert, die Kinder und Jugendliche auf Grundlage eigener Ideen selbst inhaltlich ausarbeiten und umsetzen. Um Fördermittel zu erhalten, kooperieren sie mit einem antragsberechtigten Träger, der den Förderantrag für sie stellt und darauf achtet, dass die formalen Anforderungen an die Verwendung der Fördermittel eingehalten werden.

Es können ausschließlich außerunterrichtliche Projekte gefördert werden.
Geförderte Projekte können aber in enger Zusammenarbeit mit formalen Bildungseinrichtungen stattfinden.

Förderfeld 2:

Förderung von kommunalen Beteiligungsstrukturen: kommunale Angebote, die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen geplant, entwickelt und umgesetzt.

verschiedene Zeiträume je nach Förderfeld