Sparte

Musik

Veranstaltungstyp

Workshop
Finanzen

Antragstellende

Amateurbereich
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Veranstalter:innen

Antragszeitraum

bis zum

30.09.2024

Chöre, Orchester, Musikvereine, Kirchenmusikensembles, (gemischte) Musikensembles aus den amateurmusikalischen Strukturen.
Einrichtungen, die selbst Träger von amateurmusikalischen Ensembles sind.

Trägerorganisationen: e.V.; gGmbH; Kirchengemeinden; sonstige Gemeinnützige nach vorheriger Abklärung; keine Privatpersonen

Die Gemeinnützigkeit muss gewährleistet sein.

Finanzierung eines Projekts (bis zu 9.500€ als Vollfinanzierung, keine Eigenmittel notwendig)
UND
kostenfreie Weiterbildung für die Ensembleleitung bzw. deren Vertretung

verpflichtende Voraussetzungen

  • die Musik und das Musizieren selbst stehen im Vordergrund

  • möglichst unmittelbarer Einbezug von Menschen mit Demenz und/oder Angebot für pflegende Angehörige

  • kontinuierliche Arbeit oder sich wiederholende Tätigkeit (singuläre Veranstaltungen werden nicht gefördert)

mögliche Aspekte

  • wirkt inspirierend oder regt zur Nachahmung an

  • Aufbau von nachhaltigen Strukturen

  • involviert Kooperationspartner*innen (vgl. unten)

  • bezieht weitere Personengruppen mit ein z.B. Angehörige / Pflegende, gemischte Gruppen, Menschen mit Beeinträchtigungen, Kinder, Jugendliche, Familien, Senior*innen, Menschen mit Migrationshintergrund

Die Bewerbungsfrist für 2024 finden Sie unter https://bundesmusikverband.de/lfdm/

2023 war die Einreichfrist der 30.09.2023.

Mehr Informationen

Bundesmusikverband Chor & Orchester

Steffi Jerg | Di-Do 9-15 Uhr