Chöre, Orchester, Musikvereine, Kirchenmusikensembles, (gemischte) Musikensembles aus den amateurmusikalischen Strukturen.
Einrichtungen, die selbst Träger von amateurmusikalischen Ensembles sind.
Trägerorganisationen: e.V.; gGmbH; Kirchengemeinden; sonstige Gemeinnützige nach vorheriger Abklärung; keine Privatpersonen
Die Gemeinnützigkeit muss gewährleistet sein.
Finanzierung eines Projekts (bis zu 9.500€ als Vollfinanzierung, keine Eigenmittel notwendig)
UND
kostenfreie Weiterbildung für die Ensembleleitung bzw. deren Vertretung
verpflichtende Voraussetzungen
die Musik und das Musizieren selbst stehen im Vordergrund
möglichst unmittelbarer Einbezug von Menschen mit Demenz und/oder Angebot für pflegende Angehörige
kontinuierliche Arbeit oder sich wiederholende Tätigkeit (singuläre Veranstaltungen werden nicht gefördert)
mögliche Aspekte
wirkt inspirierend oder regt zur Nachahmung an
Aufbau von nachhaltigen Strukturen
involviert Kooperationspartner*innen (vgl. unten)
bezieht weitere Personengruppen mit ein z.B. Angehörige / Pflegende, gemischte Gruppen, Menschen mit Beeinträchtigungen, Kinder, Jugendliche, Familien, Senior*innen, Menschen mit Migrationshintergrund
Die Bewerbungsfrist für 2024 finden Sie unter https://bundesmusikverband.de/lfdm/
2023 war die Einreichfrist der 30.09.2023.
Mehr Informationen
Bundesmusikverband Chor & Orchester
Steffi Jerg | Di-Do 9-15 Uhr