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Pädagog:innen & Kulturvermittler:innen

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Von der Förderung ausgeschlossene Aktivitäten:

Konferenzen, Festivals, Aufführungen und sonstige Kulturproduktionen

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben mit gesamtstaatlicher Relevanz im Bereich der Vermittlung, Integration und Diversitätsentwicklung. Dazu gehören beispielsweise die kulturelle Bildung für junge Menschen, die Inklusion von Menschen mit Behinderung, die Integration und die interkulturelle Öffnung, die Vermittlung in peripheren ländlichen Räumen sowie Maßnahmen zur Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit.

In diesem Rahmen können folgende Formate und Methoden gefördert werden:

  • die Entwicklung und Erprobung neuer strategischer und methodischer Ansätze

  • der Transfer erfolgreicher Pilotprojekte in andere Einrichtungen und Sparten

  • neue Ansätze der Organisationsentwicklung, um die Querschnittsaufgabe in der Organisationsstruktur etwa auf den Feldern Gremien, Personal, Publikum, Programmgestaltung und Zugänglichkeit zu berücksichtigen und institutionell zu verankern

  • die Umsetzung von Beratungsergebnissen und Handlungsempfehlungen

  • die praxisorientierte Qualifizierung und der Kompetenzaufbau für unterrepräsentierte Zielgruppen und Projektträger

Förderfähige Kosten Personal-/Honorarkosten, Sachkosten

Förderhöhe Fördermittel werden grundsätzlich in Höhe von 50.000 Euro bis 300.000 Euro pro Projekt zur Verfügung gestellt. Eine überjährige Förderung ist nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich.

Eigenmittel sind notwendig: Insgesamt sollen mindestens 25 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben durch Eigen- oder Drittmittel gesichert sein. Als Eigenanteil gelten eigene Mittel des Antragstellers sowie gegebenenfalls Einnahmen aus der Durchführung der Maßnahme. Unbare Eigenleistungen gehören nicht zu dem oben genannten Eigenanteil.

Nächste Stichtage für das Folgejahr

31.08.2024
31.08.2025
31.08.2026

Mehr Informationen

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Referat K 52, Köthener Straße 2, 10963 Berlin