Förderung der bildenden Kunst, insbesondere der Malerei und deren Grenzbereiche wie der Objektkunst oder der medientechnischen, künstlerischen Bildgestaltung.
ArsVersa fördert Künstlerinnen und Künstler der genannten Kunstrichtung, beispielsweise durch Finanzierungshilfen von Kunstkatalogen oder Kunstbüchern, den Ankauf von Kunstwerken zu öffentlichen Ausstellungszwecken oder die Ausrichtung von Ausstellungen.
Der Vorstand der ArsVersa Kunst-Stiftung entscheidet zweimal jährlich über die Förderungen.
Die Antragsfristen für eine Förderung sind:
am 28. Februar
am 31. August
Notwendig für einen Förderantrag sind:
Anschreiben mit Beschreibung des Projektes und Nennung der erwünschten Förderhöhe
Kosten- und Finanzierungsplan inkl. Angeboten
Biografie
Bitte senden Sie Anträge bzw. Bewerbungen ausschließlich als pdf per E-Mail an
Mehr Informationen
ArsVersa Kunst-Stiftung