Sparte

Musik
interkulturell
Komposition

Veranstaltungstyp

Finanzen
Stipendium
Residenz
Kooperationen

Antragstellende

Auftretende
Berufsanfänger:innen/Studierende
Komponist:innen
Musiker:innen

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Es werden sowohl professionelle Musiker*innen und Komponist*innen als auch ambitionierte Nachwuchskünstler*innen aus der Musikszene in Deutschland gefördert.

Ziel ist es, durch Kooperationen und Koproduktionen den interkulturellen Austausch und die internationale Vernetzung der Kulturszenen zu stärken. Die Aufenthaltsdauer von Musiker*innen im Rahmen von Gastspielen und Workshops ist meistens zu kurz, um sich intensiver mit musikalischen Ausprägungen im Gastland auseinanderzusetzen und nachhaltige Projekte zu initiieren. Deshalb besteht für professionelle Musiker*innen, Komponist*innen und Nachwuchsmusiker*innen die Möglichkeit, eine Förderung für Arbeitsaufenthalte im Ausland von zwei bis vier Wochen zu beantragen.

Es werden Arbeitsaufenthalte von zwei bis vier Wochen gefördert.
Ziele eines solchen Aufenthalts können sein:

  • Recherchen und Vorbereitungen für größere künstlerische Produktionen in Deutschland und/oder im Gastland

  • Vorbereitung und/oder Erstellung gemeinsamer Kompositionen/Koproduktionen mit Kooperationsbeteiligten in Deutschland und/oder im Gastland

  • Initiierung von Netzwerken mit Künstler*innen und Multiplikator*innen


Zu den Leistungen gehören Reisekosten, ein Stipendium für Unterkunft, Verpflegung und sonstige Aufwendungen, ggf. organisatorische Unterstützung durch das Goethe-Institut vor Ort.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Meisterkurse, Summer Schools, Studienaufenthalte, kommerzielle Fortbildungsseminare, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Gastspielreisen, wissenschaftliche Forschungsaufenthalte, Dozenturen.

Vergabekriterien:

  • Das Projekt ist in die lokale Musikszene stark eingebunden.

  • nachhaltiger Effekt auf die Musikszene im Gastland und/oder in Deutschland

  • Bei Antragstellung durch Künstler*innen: Bereitschaft, mit dem lokalen Goethe-Institut ggf. gemeinsame Veranstaltungsformate wie Workshops, Vorträge, Konzerte während des Aufenthalts zu entwickeln.

  • Die Auswahl erfolgt auch vor dem Hintergrund der Schwerpunkte und Leitlinien zur Auswärtigen Kulturpolitik, die vom Auswärtigen Amt festgelegt werden. So werden, sofern fachlich befürwortet, Arbeitsaufenthalte in Schwerpunktregionen der Auswärtigen Kulturpolitik besonders gefördert.

  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Wir unterstützen bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen prüfen wir auf Zuwendungsfähigkeit.

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Reisen ins deutschsprachige Ausland.

Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • aussagekräftige Projektbeschreibung inkl.

    • Kurzbeschreibung des genauen Vorhabens, der inhaltlichen Ziele des Arbeitsaufenthalts und der Anbindung des Projekts an die Musikszene des Gastlandes

    • möglichst konkrete Darstellung des geplanten Reiseverlaufs (voraussichtlicher Reisezeitraum und Reisedauer, zu besuchende Orte, Institutionen, Personen etc.)

    • ggf. Angaben zu weiteren Beteiligten und deren Rolle im Projekt (insbesondere bei Koproduktionen)

    • ggf. Skizzierung möglicher Schnittstellen zum zuständigen Goethe-Institut im Ausland

  • künstlerische Biografie

  • Kosten-/Finanzierungsplan (inkl. Angaben zu Leistungen von lokalen Beteiligten und zu weiteren Förderungen durch Dritte)

  • aktuelles Hörbeispiel (Link)

  • zwei Kostenvoranschläge (von Internetportalen, Reisebüros etc.) als Nachweis einer besonders günstigen Reiseverbindung

  • Zusätzlich ist bei Flugreisen das Angebot mit den geringsten CO2-Emissionen beizufügen.

Begonnene Maßnahmen, d. h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z. B. für Flüge) getätigt wurden, können generell nicht gefördert werden. Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos per E-Mail zu beantragen. Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.

Nach einem geförderten Arbeitsaufenthalt werden für drei volle Kalenderjahre keine weiteren Anträge auf Arbeitsaufenthalte des geförderten Künstlers bzw. der Künstlerin angenommen, unabhängig vom geplanten Reiseziel.

Mehr Informationen

Goethe Institut

Bereich Musik | Residenzen