Antragsberechtigt sind:
Gemeinnütziges aktives Amateurmusikensemble, deren Träger, Kirchengemeinden, Bands (als e.V. oder gGmbH) oder andere Organisationen der Amateurmusik (Trägerschaft gem. Satzung)
Sitz und zentrale Tätigkeit in Deutschland
Nicht antragsberechtigt sind:
Nicht eingetragene Vereine
GbRs oder Musikgruppen ohne Rechtsform
Der Amateurmusikfonds unterstützt Amateurmusikensembles, Organisationen und Verbände bei der Umsetzung besonders künstlerischer Musikprojekte sowie herausragender und zukunftsweisender Projekte, die die Ensembles voranbringen, die Amateurmusik in Deutschland nachhaltig stärken und somit zukunftssicher aufstellen. Themenbereiche können sein:
musikalische Nachwuchsgewinnung
Publikumsbindung
Erprobung neuer Konzepte (innovative Proben- und Auftrittsformate) für das künstlerische Arbeiten
Anpassung der künstlerischen Ensemblearbeit und Vereinsorganisation an aktuelle Herausforderungen durch Coachings, Zukunftswerkstätten, usw.
Stärkung und Sichtbarmachtung der Amateurmusik in der Öffentlichkeit durch neue Social Media-Konzepte, ÖA-Kampagnen, Trailerproduktionen, Imageförderung, usw.
Demographie, Diversität, Inklusion und Nachhaltigkeit (künstlerische Auseinandersetzung oder konzeptionelle Befassung damit)
Qualifizierung oder Weiterbildung von Ehrenamtlichen, um die Arbeit im Verband voranzubringen (z. B. Wissensmanagement bei Generationswechsel, Gründungen und strategische Begleitung bei der Gründung von Jugendabteilungen, Erarbeitung von neuen, partizipativen Arbeitsweisen im Verein)
Digitalisierung zur Verbesserung der Probenarbeit
Erprobung von Maßnahmen zur Akustik (Verbesserung der Proben- und Auftrittsbedingungen)
neue Vernetzungsstrategien mit Partner*innen aus anderen Bereichen
Alle Informationen, FAQ und den Link zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite des Amateurmusikfonds.
Die Projektförderung gliedert sich in lokale Förderung und überregionale oder bundesweite Förderung:
Projekte von Ensembles vor Ort oder deren Träger können für lokale Projekte eine Förderung von mindestens 2.500 Euro bis maximal 10.000 Euro erhalten.
Projekte, die überregional bzw. bundesweit (z.B. durch Kreis- Landes- oder Bundesverbände) wirken, können eine Förderung von 10.000 Euro bis 75.000 Euro erhalten.
Dabei geht es nicht um Projekte, die beispielsweise ein Konzert in einem anderen Bundesland durchführen, sondern um Aktivitäten, die für eine größere Region, ein Bundesland, für die gesamte Republik oder für den gesamten überregional arbeitenden Verband von herausgehobener Bedeutung sind, mehrere Akteure auf dieser Ebene miteinbeziehen und die Wahrnehmung der Amateurmusik überregional/bundesweit stärken, wie z.B. ein deutschlandweites oder landesweites Festival der Amateurmusik, ein Bundeskongress etc.
Mehr Informationen
Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.
Montag – Donnerstag: 09:00 bis 16:00 Uhr und Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr