Antragsteller kann jeder öffentliche oder kommunale Ausstellungsträger in Deutschland sein. Eigenbewerbungen von Künstlern sind nicht möglich.
Private Einrichtungen können gefördert werden, soweit sie gemeinnützig sind. Die Förderung kommerzieller Einrichtungen ist ausgeschlossen.
Gefördert wird ein Katalog in Verbindung mit einer Ausstellung.
Das geplante Ausstellungsvorhaben muss in Deutschland angesiedelt sein. Es sollte sich dabei um die erste größere Ausstellung eines jungen Künstlers handeln. Der Künstler sollte nicht älter als 35 Jahre sein. Bestandteil des Katalogs können auch andere Dokumentationsmedien, zum Beispiel CD-ROM oder DVD/Video sein.
In Ausnahmefällen können Katalog und Ausstellung einer Künstlergemeinschaft gefördert werden, wenn sich diese selbst seit längerem als Gruppe definiert.
Die Stiftung fördert Katalog und Ausstellung mit insgesamt bis zu 30.000 €.
Die Fördersumme für die Ausstellung beträgt maximal 15.000 €. Die Mittel können sowohl für Personalkosten, etwa für einen Ausstellungskurator, oder für Sachkosten, die im Zusammenhang mit der Ausstellung entstehen, verwendet werden.
Sie erwartet eine Mitfinanzierung sowohl der Ausstellung als auch des Katalogs durch den Antragsteller in Höhe von mindestens einem Viertel der Gesamtkosten. Die jeweils für Katalog und Ausstellung beantragten Fördermittel sind nicht wechselseitig deckungsfähig.
Von der Förderung ausgeschlossene Aktivitäten
Sammelausstellungen oder Ausstellungen studentischer Arbeiten werden nicht gefördert.
Nächste Stichtage
15.09.2024
15.09.2025
15.09.2026
Mehr Informationen
Dr. Ingomar Lorch