Antragsberechtigt sind juristische Personen, die gemeinnützig sind und Ihren Sitz in Deutschland haben. Zudem verfügen Sie neben dem geschäftsführenden Organ über ein unabhängiges eigenes Aufsichtsorgan.
Gemeinsam Kunst und Kultur leben und genießen: Inklusion heißt auch, das eigene Lebensumfeld und Freizeitaktivitäten selbstbestimmt gestalten zu können. Partizipative Vorhaben wie Tanzprojekte, Konzerte, Malerei oder Fotografie ermöglichen vielfältige Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung und Entfaltung. Die Aktion Mensch unterstützt inklusive Projekte, in denen Menschen mit und ohne Behinderung sich kreativ mit eigenen Ideen und Wünschen einbringen können.
Mit ihrer Förderung möchte die Aktion Mensch möglichst viele Menschen für ein inklusives Miteinander erreichen. Dazu zählen insbesondere:
Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind,
Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, insbesondere bei fehlender Wohnung, bei gewaltgeprägten Lebensumständen oder bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung,
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Die fortlaufende Förderung kann jederzeit hier beantragt werden.
Mehr Informationen
Aktion Mensch