Das Land Hessen stellt Landesmittel zur Verfügung, um Kinder- und Jugendchören sowie Jugendorchestern/-ensembles Zuschüsse für die Honorierung ihrer musikalischen Leitung zu gewähren.
Die Vergabe der Zuschüsse wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Musikvereinigungen die Antragsvoraussetzungen und Anforderungen erfüllen, und dass die Personen, für die ein Zuschuss zum Honorar beantragt wird, entsprechende Qualifikationen nachweisen können.
Bitte nutzen Sie dazu unser neues Online-Portal.
In dem Portal können die Antragsteller_Innen alle Stammdaten einstellen, Gruppen bzw. verschiedene zuschussberechtigte Ensembles anlegen und die Antragsunterlagen online hinterlegen. Dadurch entfällt der aufwändige Postversand der Unterlagen. Lediglich die Seiten mit den Originalunterschriften und der Bankverbindung müssen noch per Post zugesendet werden. Mit diesem Verfahren wird die Antragstellung wesentlich erleichtert und beschleunigt.
Die Online-Anträge sind für das laufende Haushaltsjahr bis spätestens 31. Juli des jeweiligen Jahres einzureichen.
Richtlinien für Kinder- und Jugendchöre 2023
Richtlinien für Jugendorchester/-ensembles 2023
(Quelle: Landesmusikrat Hessen e.V.)