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02.03.2022

Die Wirtschaftlichkeitshilfe des Bundes über den Sonderfonds für Kulturveranstaltungen ist verlängert bis 31. Dezember 2022

Die Wirtschaftlichkeitshilfe soll die wirtschaftliche Durchführung von eher kleineren Kulturveranstaltungen ermöglichen, die coronabedingt nur mit verminderter Teilnehmendenzahl durchgeführt werden können. Gleichzeitig sichert die in der Wirtschaftlichkeitshilfe integrierte Ausfallabsicherung Veranstaltungen mit maximal 2.000 möglichen Teilnehmern gegen einen coronabedingten Ausfall ab.  

Für einen Antrag (nicht Registrierung) muss die Anzahl der möglichen Teilnehmenden coronabedingt um mindestens 20 % reduziert sein (gegenüber der möglichen Kapazität der Veranstaltungsstätte ohne Corona-bedingte Einschränkungen).

 Hier Details lesen … https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/faq

Der Sonderfonds erkennt freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen, die vom 18.11.2021 bis 31.03.2022 stattfinden sollten, als „pandemiebedingt“ an.

Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen (also sowohl in der „integrierten Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 möglichen Teilnehmern und in der „Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmern).

Bedingungen:

Die Veranstaltung wurde vor der öffentlichen Absage auf der IT-Plattform registriert!

  • Registrierungsdatum bis 06.12.2021 (einschließlich): keine weiteren Bedingungen

  • Registrierungsdatum nach dem 06.12.2021 bis 31.03.2022: Ticketverkauf muss in der Regel bis zum 06.12.2021 begonnen haben

Hier Details lesen ... https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/faq#Aktuelles

(Quelle: https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/)