ein Kasten mit Aquarellfarben

Foto: ebr

01.03.2022

Die Akademie der Künste ...

... vergibt im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgelegten Programms NEUSTART KULTUR im Jahr 2022 das Sonderstipendium INITIAL 2 – Neue Kooperationen zur Recherche und Entwicklung künstlerischer Arbeiten, die in der Kooperation zwischen Künstler*innen entstehen. Das Stipendium soll zudem die Vernetzungen zwischen Kunst, Bildung und Zivilgesellschaft fördern und neue künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Wirkung unterstützen.

Das Stipendium wird für den Förderzeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 vergeben.

In einem Antrag können sich ein bis maximal vier Künstler*innen mit einem Kooperationsvorhaben bewerben.

Ausdrücklich erwünscht sind Kooperationsvorhaben, auf die ein oder mehrere der folgenden Kriterien zutreffen, also Vorhaben die:

  • spartenübergreifend entwickelt werden,

  • neue kollektive Formen der künstlerischen Praxis erproben,

  • an Schnittstellen von Kunst und Bildung entstehen, ob in der künstlerischen Forschung oder in der Kulturellen Vermittlung,

  • in zivilgesellschaftlichen Kontexten geplant sind, zum Beispiel in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen wie Gemeinschaftsunterkünften, soziokulturellen Zentren, gemeinnützigen Vereinen,

  • jenseits eingespielter Erfahrungen in Zusammenarbeit mit institutionellen Partnern entstehen.

Antragsberechtig sind professionell arbeitende Künstlerinnen aus den Bereichen Musik, Darstellende Kunst, Baukunst, Bildende Kunst, Literatur sowie Film- und Medienkunst / Hörspiel, die in Deutschland ansässig sind. Alle an dem Kooperationsvorhaben beteiligten Künstlerinnen müssen den Nachweis der Professionalität erfüllen.
Inhaltlich am Kooperationsvorhaben beteiligte Partner, die keine professionell arbeitenden Künstler*innen und/oder nicht in Deutschland ansässig sind (z. B. öffentliche Einrichtungen, soziokulturelle Zentren, Vereine, natürliche und juristische Personen) können keine Förderung erhalten.

Jeder an dem Kooperationsvorhaben beteiligte Künstlerin erhält ein Stipendium in Höhe von 9.000 Euro.

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Fachjury aus Künstlerinnen, Kuratorinnen und Mitgliedern der Akademie der Künste.

Ausschlaggebende Kriterien für die Vergabe des Stipendiums sind:

  • der zukunftsweisende und nachhaltige Entwurf des Kooperationsvorhabens,

  • die künstlerische Konsequenz und Entwicklungsfähigkeit,

  • das Potential einer gesellschaftlichen Relevanz.

Die Gleichstellung aller Geschlechter ist Teil der Auswahlkriterien.

Die Antragstellung ist ab 1. April 2022 ausschließlich online über das Bewerbungsportal möglich. Den Link zum Portal finden Sie ab dem 1. April 2022 auf dieser Website.
Es werden maximal 1.600 Anträge nach Reihenfolge des Eingangs angenommen. Danach wird das Bewerbungsportal geschlossen, spätestens am 30. April 2022, 23:59 Uhr.

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(Quelle: adk.de)