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30.09.2021

Friständerung in den FAQs vom 27.9.2021

  • Die Antragstellung (Text alt: muss) soll spätestens 8 Wochen nach dem Termin der (letzten im Antrag registrierten) Veranstaltung erfolgen. Anträge, die nicht in vollständiger Form und mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens bis 6 Monate nach dem Termin der (letzten im Antrag registrierten) Veranstaltung eingereicht sind, gelten als verfristet.

Es lohnt sich immer mal den Vergleich der FaQs online zu machen.

(Quelle: https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/faq)