Friständerung in den FAQs vom 27.9.2021
Die Antragstellung (Text alt: muss) soll spätestens 8 Wochen nach dem Termin der (letzten im Antrag registrierten) Veranstaltung erfolgen. Anträge, die nicht in vollständiger Form und mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens bis 6 Monate nach dem Termin der (letzten im Antrag registrierten) Veranstaltung eingereicht sind, gelten als verfristet.
Es lohnt sich immer mal den Vergleich der FaQs online zu machen.