ein Kasten mit Aquarellfarben

Foto: ebr

13.07.2021

Das Land Hessen setzt sich zum Ziel, in Hessen lebende oder arbeitende Künstlerinnen und Kultur schaffende Frauen besser zu unterstützen,
um ihrer Unterrepräsentanz in allen Bereichen der professionellen Künste entgegenzuwirken und ihre Situation und Sichtbarkeit nachhaltig zu verbessern.

Das Land Hessen gewährt (...) Zuwendungen für zukunftsweisende künstlerische und kulturelle Vorhaben und Projekte von Künstlerinnen aller Sparten (Bildende Kunst, Musik, Komposition, Film, Darstellende Künste, Literatur).

Mit dem „Hauptstipendium“ soll die Sichtbarkeit von Künstlerinnen und ihren Arbeiten in Hessen allgemein erhöht werden.
Das „Nachwuchsstipendium“ soll besonders talentierten jungen Künstlerinnen die Möglichkeit eröffnen, während oder unmittelbar nach ihrer Ausbildung bereits ein größeres Projekt umzusetzen.
Zusätzlich vergibt das Land Hessen bis zu fünf „Arbeitsstipendien“ für die Vorbereitung und Recherche für Projektvorhaben an Künstlerinnen, die sich in besonderen familiären Belastungssituationen (zum Beispiel wegen Erziehung eines Kindes unter 12 Jahren, Pflegearbeit) befinden.

Für alle drei Stipendienarten können sich Künstlerinnen selbst bewerben oder von ausgewiesenen fachlich qualifizierten Institutionen oder Einzelpersonen vorgeschlagen werden.

Bewerbungen für alle drei Stipendienarten sind einmal jährlich über ein Onlineportal beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst einzureichen.

Voraussichtlicher Start des Portals https://antrag.hessen.de/ottilie-roederstein-stipendien ist der 16.8.2021, die Bewerbungen müssen dann sehr ausführlich bis Ende September eingereicht sein.

(Quelle: Förderrichtlinie „Ottilie-Roederstein-Stipendien“ (Stand Juli 2021) Az. 780/10.000-(0040)