Aktuelles Vorschau Bild

Photo by Markus Winkler on Unsplash

21.10.2021

Wesentliche Erleichterung für die Antragstellung beim Sonderfonds:

Neue FAQs ab 8. Oktober 2021 - besonders interessant:

  • Bei der Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden wird künftig nicht nur eine rechtlich zwingende, sondern auch eine freiwillige Beschränkung aufgrund eines Hygienekonzepts als Grundlage für eine Förderung anerkannt.
    D.h. wer mit der Registrierung ein verbindliches Konzept zu der Veranstaltung einreicht kann sich freiwillig zu einer Kapazitätsbeschränkung entschliessen. Und wenn diese mindestens um 20% von der Vollauslastung abweicht kann die Wirtschaftlichkeitshilfe in Anspruch genommen werden (vorausgesetzt natürlich dass alle weiteren Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden).

  • Eine weitere ganz wichtige Änderung betrifft die Bagatellgrenze in Höhe einer Netto-Ticket-Einnahme von mindestens 1000 Euro.
    Hier kann ein Veranstalter:in in einem Sammelantrag nun bis zum Ende der Gesamtlaufzeit des Sonderfonds (31. März 2022) Veranstaltungen zusammenfassen um die 1000-Euro-Grenze zu erreichen.
    Es kann auch im Einzelfall besprochen werden bereits abgelehnte Einzelanträge zu stornieren und in einem neuen Sammelantrag neu zu beantragen.
    Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit der Hotline des Sonderfonds auf unter

Service-Hotline Sonderfonds 0800 66 48 43 0

E-Mail: service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

Es sind Online-Info-Veranstaltungen aufgezeichnet worden, die demnächst auch auf dem Youtube-Kanal von Kreativ Kultur Berlin zur Verfügung gestellt werden.

(Quelle: Team Sonderfonds - https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de )