Dafür stellt der Bund 35 Millionen Euro zur Verfügung. Großveranstaltungen, Festivals, spartenübergreifende Kooperationen mit anderen Genres und Kunstformen, Equipment und Künstler*innenhonorare mit einer Summe von bis zu 150.000 € pro Ensemble gefördert werden. Dafür stellt der Bund 35 Millionen Euro zur Verfügung
Ein Teilprogramm in Höhe von fünf Millionen Euro widmet sich den Nachwuchsensembles. Diese sollen u.a. in ihrer Karriereplanung beraten und begleitet werden.
Antragsberechtigt sind professionelle freie Ensembles aller Genres ab zwei Mitgliedern bis zu einer Orchester- oder Chorgröße, deren Stammbesetzung überwiegend freischaffend tätig ist. Voraussetzung ist, dass die Ensembles nicht überwiegend öffentlich finanziert werden und die Projekte der Antragsteller*innen im Inland durchgeführt werden.
Die Antragstellung ist ab dem 16. September 2021 bis zum 14. Oktober 2021 ausschließlich online möglich unter: https://neustartkultur-ensembles.musikrat.de/
Die Förderrichtlinien können Sie unter folgendem Link einsehen: https://neustartkultur-ensembles.musikrat.de/foerderrichtlinien
Die FAQs zum Verfahren und zur Antragsstellung finden Sie hier:
- https://neustartkultur-ensembles.musikrat.de/fragen-antworten
- Die Ergänzung für Nachwuchsensembles folgt.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne telefonisch unter 0228-2091-158 und per Email unter neustartkultur-ensembles@musikrat.de
(Quelle: musikrat.de)