Ein neues Bundesprogramm (Mittel über 456 Mio.) ist seit Ende Juli aktiv: "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK)
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert. Die Bundesmittel in Höhe von 476 Millionen Euro sind erstmals im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) veranschlagt. Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 30. September 2022 einreichen.
Eckdaten:
Antragsfrist bis 30. September 2022, Umsetzung der Projekte bis 2027, Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Dies umfasst auch Samtgemeinden (Niedersachsen), Verbandsgemeinden (Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Brandenburg) sowie rechtlich vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse. Landkreise sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind.
Die Kommunen können die Zuwendungen an Private (insbesondere Vereine) weiterleiten. Die zu fördernden Einrichtungen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und müssen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Können Vereine selbst Förderung beantragen?
Nein, Vereine können keinen Antrag auf Förderung stellen. Auch bei der Förderung von Einrichtungen in Vereinseigentum ist die Kommune Antragstellerin und Förderempfängerin. Die Kommune kann die Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ Zuwendung nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift Nr. 12 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung an den Verein weiterleiten, bleibt jedoch für den Bund die Ansprechpartnerin und für die Einhaltung der Vorgaben des Zuwendungsbescheids verantwortlich.
Vereinen mit geeigneten Projekten wird daher empfohlen, sich mit ihrer Kommune in Verbindung zu setzen
Details zu Antragsberechtigungen, Förderrichtlinien und Anmeldeportal findet ihr hier:
(Quelle: www.bbsr.bund.de )