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Photo by Markus Winkler on Unsplash

16.09.2021

Auf den ersten Blick:

KULTURSTÄTTEN (MUSEEN, GEDENK-STÄTTEN ETC.):

Drinnen: 3G-Pflicht
Im Freien: keine Einschränkugen

VERANSTALTUNGEN, (THEATER, KINO ETC.) (AB 25 PERSONEN):

Drinnen: 3G-Pflicht und Maskenpflicht bis zum Platz.
Im Freien: 3G-Pflicht ab 1.000 Personen.

Ab 500 Personen drinnen bzw. ab 1.000 Personen im Freien: Genehmigungspflicht

Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen: 3G nur im Innenbereich.

Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.

Sportgroßveranstaltungen (3G): Ab einer Zuschauerzahl von 5.000 ist eine 50-prozentige Auslastung zulässig, max. jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher (einschließlich geimpfter und genesener Personen)

Bei der Quelle dieser Informationen weiterlesen ...

(Quelle: hessen.de)