Auf den ersten Blick:
KULTURSTÄTTEN (MUSEEN, GEDENK-STÄTTEN ETC.):
Drinnen: 3G-Pflicht
Im Freien: keine Einschränkugen
VERANSTALTUNGEN, (THEATER, KINO ETC.) (AB 25 PERSONEN):
Drinnen: 3G-Pflicht und Maskenpflicht bis zum Platz.
Im Freien: 3G-Pflicht ab 1.000 Personen.
Ab 500 Personen drinnen bzw. ab 1.000 Personen im Freien: Genehmigungspflicht
Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen: 3G nur im Innenbereich.
Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.
Sportgroßveranstaltungen (3G): Ab einer Zuschauerzahl von 5.000 ist eine 50-prozentige Auslastung zulässig, max. jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher (einschließlich geimpfter und genesener Personen)
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(Quelle: hessen.de)