Die Hessische Landesregierung hat am 22.6.2021 angesichts zurückgehender Infektionszahlen weitere Öffnungsschritte beschlossen. Die untenstehenden Informationen stehen in der Pressemeldung vom 22.6.2021, die geänderte/neue Verordnung und die Auslegungshinweise folgen.
Folgende Regelungen sind unter Berücksichtigung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren beschlossen worden:
Einheitliche Maskenpflicht:
Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Maske empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
Maskenpflicht (med. Masken) in Innenräumen bis zum Sitzplatz.
Private Treffen:
Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und ggfs. auch Tests werden empfohlen.
Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.
Ausgangsbeschränkungen:
bleiben aufgehoben.
Arbeitsplätze:
Keine landesrechtlichen Einschränkungen.
Schule:
Präsenzunterricht für alle Klassen. Testpflicht: 2x pro Woche.
Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske.
Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule.
Kita:
Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen. Gruppen können wieder gemischt werden. (Übergangsfrist bis 5.7.)
Maskenpflicht für Fachkräfte entfällt.
Sport:
Mannschaftssport weiter möglich.
Schwimmbäder mit Personenbegrenzung geöffnet.
Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung & Abstands- und Hygienekonzept geöffnet.
Kultur:
Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen.
Veranstaltungen (ab 25 Personen):
Mit Auflagen möglich, u.a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung.
Maximale Teilnehmer: 250 Innen bzw. 500 außen (Geimpfte und Genesen zählen nicht mit). Größere Veranstaltungen genehmigungspflichtig.
Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte
Körpernahe Dienstleistungen:
Geöffnet mit Maskenpflicht. Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
Einzelhandel:
Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.
Gastronomie:
Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen. Kontaktdatenerfassung.
Maskenpflicht für Personal und Gäste bis zum Platz.
Testpflicht in Innenräumen.
Clubs / Discotheken:
Im Außenbereich mit Auflagen – u.a. Testpflicht, Personenbegrenzung – geöffnet.
Öffnung der Innenbereiche als Bar / Gastronomie.
Hotels und Übernachtungen:
Mit Auflagen geöffnet, u.a. Testpflicht 1x pro Woche, Abstands- und Hygieneregeln.
ÖPNV:
Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden
Hochschulen:
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen.
Prostitutionsstätten:
Geöffnet mit Testpflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen ... bei der Quelle dieser Information weiterlesen ...
(Quelle: hessen.de)
(Foto: markus-winkler-cxoR55-bels-unsplash.jpg)