Aktuelles Vorschau Bild

Photo by Markus Winkler on Unsplash

23.06.2021

Die Hessische Landesregierung hat am 22.6.2021 angesichts zurückgehender Infektionszahlen weitere Öffnungsschritte beschlossen. Die untenstehenden Informationen stehen in der Pressemeldung vom 22.6.2021, die geänderte/neue Verordnung und die Auslegungshinweise folgen.

Folgende Regelungen sind unter Berücksichtigung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren beschlossen worden:

Einheitliche Maskenpflicht:

  • Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Maske empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

  • Maskenpflicht (med. Masken) in Innenräumen bis zum Sitzplatz.

Private Treffen:

  • Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und ggfs. auch Tests werden empfohlen.

  • Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.

Ausgangsbeschränkungen:

  • bleiben aufgehoben.

Arbeitsplätze:

  • Keine landesrechtlichen Einschränkungen.

Schule:

  • Präsenzunterricht für alle Klassen. Testpflicht: 2x pro Woche.

  • Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske.

  • Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule.

Kita:

  • Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen. Gruppen können wieder gemischt werden. (Übergangsfrist bis 5.7.)

  • Maskenpflicht für Fachkräfte entfällt.

Sport:

  • Mannschaftssport weiter möglich.

  • Schwimmbäder mit Personenbegrenzung geöffnet.

  • Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung & Abstands- und Hygienekonzept geöffnet.

Kultur:

  • Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen.

Veranstaltungen (ab 25 Personen):

  • Mit Auflagen möglich, u.a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung.

  • Maximale Teilnehmer: 250 Innen bzw. 500 außen (Geimpfte und Genesen zählen nicht mit). Größere Veranstaltungen genehmigungspflichtig.

  • Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte

Körpernahe Dienstleistungen:

  • Geöffnet mit Maskenpflicht. Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.

Einzelhandel:

  • Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.

Gastronomie:

  • Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen. Kontaktdatenerfassung.

  • Maskenpflicht für Personal und Gäste bis zum Platz.

  • Testpflicht in Innenräumen.

Clubs / Discotheken:

  • Im Außenbereich mit Auflagen – u.a. Testpflicht, Personenbegrenzung – geöffnet.

  • Öffnung der Innenbereiche als Bar / Gastronomie.

Hotels und Übernachtungen:

  • Mit Auflagen geöffnet, u.a. Testpflicht 1x pro Woche, Abstands- und Hygieneregeln.

ÖPNV:

  • Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden

Hochschulen:

  • Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen.

Prostitutionsstätten:

  • Geöffnet mit Testpflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.

Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen ... bei der Quelle dieser Information weiterlesen ...

(Quelle: hessen.de)

(Foto: markus-winkler-cxoR55-bels-unsplash.jpg)