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15.02.2024

Neue Förderprogramm „Start2Act“ der BKJ aus dem Bereich Prävention und Kindeswohl

Das Förderprogramm wird von der Europäischen Union finanziert.

Durch „Start2Act“ werden Träger und Verbände der Kulturellen Bildung dabei unterstützt, sichere Orte zu sein, in denen Kinder umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind. Im Mittelpunkt der Förderung stehen Workshops bzw. Formate die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren sowie die Entwicklung von Schutzkonzepten.

Gefördert werden drei verschiedene Projekttypen mit bis zu 20.000 Euro.

In Impuls- und Expertiseprojekten können Workshops bzw. Formate für Kinder, Eltern, Ehrenamtliche, Freischaffende bzw. Angestellte und/oder verantwortliche Vorstände umgesetzt werden, die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren. Außerdem können beteiligungsorientierte Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen zum Thema (sexualisierte) Gewalt mit Methoden der Kulturellen Bildung durchgeführt werden.

In Entwicklungsprojekten werden Schutzkonzepte mit Beteiligung aller Akteur*innen entwickelt, die dafür sorgen, dass die Vereine und Träger Orte sind, an denen Kinder und Jugendliche wirksam vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.

Antragsfristen

Impulsprojekt: mind. 6 Wochen vor Projektstart. Die Förderung für ein Impulsprojekt kann ganzjährig beantragt werden bis das Fördervolumen aufgebraucht wurde.

Expertiseprojekt: 15. April 2024

Entwicklungsprojekt: 15. Mai 2024

Alle Informationen zur Ausschreibung und Antragstellung finden Sie auf der Website der BKJ: https://www.bkj.de/grundlagen/start2act/ausschreibungen/