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22.12.2021

Neue Corona-Beschlüsse

Hessens Ministerpräsident Bouffier und Sozialminister Klose haben sich zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz und deren Auswirkungen auf Hessen geäußert.

[...] Wir sind dabei, die vierte Welle der Pandemie aufzufangen. Wir befinden uns jedoch in einer Zwischenzeit, in der wir trotz dieser Erfolge schon jetzt alles tun müssen, um die anstehende fünfte Welle einzudämmen. Denn die Lage bleibt ernst und spitzt sich mit Blick auf die Omikron-Variante weiter zu. Wir müssen noch konsequenter vorgehen. Deshalb haben Bund und Länder auf der Ministerpräsidentenkonferenz weitere Einschränkungen beschlossen. Im Fokus stehen dabei vor allem strengere Kontaktbeschränkungen sowie weitere Anstrengungen, die immer noch zu große Impflücke zu schließen.“

Bouffier erklärte, dass man auf weitere Daten zu Omikron angewiesen sei. Daher werden sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten bereits am 7. Januar wieder über weitere Maßnahmen verständigen. Bis dahin werde der Expertenrat ein neues Gutachten vorgelegt haben. [...]

Was ist neu in Hessen?

(Auf Basis der Beschlüsse der MPK vom 21.12.21 und der Anpassung der Corona-Verordnung von Hessen vom 22.12.21)

  • Kontaktbeschränkungen

  • Weitere Verschärfung der Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf Gruppen von maximal 10 Personen.

Wenn nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dabei sind, bleibt es bei Treffen von einem Haushalt und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren und für Personen, die sich nicht impfen lassen können. Im privaten Bereich bleibt es in Hessen bei einer dringenden Empfehlung auf die Beschränkung dieser Kontaktzahlen.

  • Hessen empfiehlt Tests vor persönlichen Treffen.

  • Der Betrieb von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken ist nunmehr landesweit und unabhängig von der Infektionsinzidenz vor Ort untersagt. Ein regulärer Gastronomiebetrieb ist dort möglich.

  • Die Obergrenze für alle Veranstaltungen liegt künftig bei 250 Teilnehmern. Diese Regelung gilt sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich.

Die neuen Maßnahmen gelten ab dem 28. Dezember 2021 und laufen bis zum 13. Januar 2022.

(Quelle: https://www.hessen.de/Presse/Neue-Corona-Beschluesse-0)