Besondere Ehre für besondere Orte: Die Ausschreibung für die Landmusikorte 2024 startet.
Bis zu 13 Kommunen, eine in jedem Flächenland, werden für bereits laufende kreative Ideen ausgezeichnet. Unter ihnen werden drei Bundespreisträger gekürt, die Preisgelder von 30.000, 20.000 und 10.000 € erhalten. Alle weiteren ausgezeichneten Landmusikorte erhalten 5.000 €.
Die vergebenen Preisgelder fließen in kulturelle Projekte vor Ort. Eine unabhängige fachkundige Jury unter Vorsitz von Prof. Dr. Ulrike Liedtke entscheidet über die Vergabe der Preise.
Dazu der Präsident des Deutschen Musikrates, Martin Maria Krüger: „'Landmusik-Landmusikort des Jahres' hat sich zu einer erfolgreichen Marke mit nachhaltiger Wirkung in den ausgezeichneten Orten entwickelt. Der Deutsche Musikrat freut sich, dass dieses wichtige Projekt mit bundesweiter Ausstrahlung auf vernetztes Musikleben im ländlichen Raum nunmehr im Zusammenwirken mit dem Amateurmusikfonds und dem ihn tragenden BMCO fortgesetzt werden kann.“
Die Fortsetzung des Förderprogramms Landmusik wird finanziert aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Rahmen des Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester e.V.
Wer ist antragsberechtigt?
Grundsätzlich antragsberechtigt sind alle Kommunen, Landkreise, Landgemeinden und Kleinstädte aus dem ländlichen Raum. Pro Kommune und Landkreis kann nur ein Antrag gestellt werden, jedoch können sich mehrere Kommunen eines Landkreises konkurrierend bewerben. Die Landesmusikräte haben das Recht, geeigneten Kommunen eine Bewerbung zu empfehlen, grundsätzlich sind aber Bewerbungen auch unabhängig von einer solchen Empfehlung möglich. Vereine, Gruppen oder Privatpersonen können sich nicht selbst bewerben, sind jedoch herzlich eingeladen, ihrer Kommune durch Zuarbeit eine Bewerbung zu ermöglichen.
Zeitplan
15.01.2024 bis 25.02.2024: Ausschreibungszeitraum für den Landmusikort des Jahres
Einsendeschluss: 25.02.2024, 23:59 Uhr.
April 2024: Bekanntgabe der Landmusikorte sowie der drei Bundespreisträger.
Ab Mai 2024: Die Preisverleihungen für die Landmusikorte erfolgt anschließend in den Ländern.
Ab Mai 2024: Auszahlung der Preisgelder.
Nähere Informationen auf https://www.landmusik.org/landmusikort
(Quelle: Deutscher Musikrat gGmbH)