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04.04.2022

Das Programm "Ins Freie! 2" ...

... richtet sich insbesondere an miteinander kooperierende Kulturveranstalter, Pop-Up-Bühnen und Freiluftkinos, die auch über 2022 hinaus gemeinsam Open-Air-Kultur betreiben wollen, dann ohne zusätzliche Landesmittel. Der Fokus liegt deshalb – neben den Programmen selbst – auf Zuschüssen für Investitionen etwa in mobile Bühnen und Tontechnik, Überdachungen und transportable Bestuhlung. Insgesamt sollen dafür fünf Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Förderlinie B richtet sich an OpenAir-Kinos.
Förderlinie A an andere Kulturveranstaltungen.

2021 hatte „Ins Freie!“ mehr als 100 kleine und große Open-Air-Festivals gefördert, insbesondere solche, bei denen Gruppen und Initiativen zusammengearbeitet haben. Dabei reichte die Fördersumme von wenigen tausend Euro bis zu maximal möglichen 500.000 Euro.

„Ins Freie! 2“ soll eine ähnliche Zahl von Veranstaltungen fördern, bei einer Höchstfördersumme von 250.000 Euro und ohne Open-Air-Veranstaltungen von Einrichtungen des Landes. Es richtet sich an gewerbliche wie nichtgewerbliche Veranstalter, die ihre genreübergreifenden Programme über mindestens einen Monat betreiben. Ein besonderes Augenmerk liegt auf kleinen Veranstaltern und solchen aus dem ländlichen Raum. Die Vergabe der Mittel erfolgt qualitätsgesichert nach Begutachtung durch ein Expertengremium.

An wen wende ich mich?

Die Kontaktadresse für Anträge und die Förderrichtlinien werden zeitnah nach der Freigabe der Mittel auch auf dieser Seite veröffentlicht.
Info zu Förderlinie A: https://www.diehl-ritter.de/de/FAQ2
Info zu Förderlinie B: https://kulturberatung-hessen.de/foerderprogramme/land-hessen-2022-ins-freie-2-open-air-kino-und-auto-kino-veranstaltungen

(Quelle: https://wissenschaft.hessen.de/foerderung-finden/ins-freie-2 )

(Foto: https://wissenschaft.hessen.de/foerderung-finden/ins-freie-2 )