Neue Regelung zur Kofinanzierung und Reduzierung der Förderrunden
Aktualisierung der Merkblätter
Ab der dritten Förderrunde des laufenden Jahres (Einreichungsfrist 30. September 2024) müssen Antragsteller:innen eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben einbringen. Zur Kofinanzierung zählen:
- Komplementärmittel durch andere öffentliche Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)
- Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)
- zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)
- sowie Einnahmen aus Kartenverkäufen und Teilnahmegebühren
Die Merkblätter findet Ihr auf der Webseite des Musikfonds
Wie bereits im letzten Newsletter erwähnt, wird die Zahl der Förderrunden ab dem nächsten Jahr reduziert. In der großen Projektförderung bis 50.000 Euro wird es nur noch zwei anstelle von drei Antragsrunden geben. Dies hat auch Auswirkungen auf die Einreichungsfristen für Projektanträge:
1. Förderrunde 2025: 01.03. - 31.03.2025
(Projektstart ab 1. Juni 2025)
2. Förderrunde 2025: 01.09. - 30.09.2025
(Projektstart ab 1. Dezember 2025)
Die kleine Projektförderung, die auch 2025 wieder gezielt im ländlichen Raum wirken soll, wird auf vier Runden reduziert.
Die Einreichungsfristen sind für Ende Februar, Ende Mai, Ende August und Ende November geplant. Die Förderentscheidungen werden circa 2 Wochen nach Antragsfrist getroffen.
Die Merkblätter zur kleinen und großen Projektförderung findet ihr auf der Webseite des Musikfonds.
(Quelle: Musikfonds e.V.)