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08.09.2026

Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 3.001 und max. 50.000 Euro können zu zwei festgelegten Fristen im Jahr eingereicht werden. Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:

  • Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)

  • weitere projektbezogene Personalkosten

  • Veranstaltungs- und Produktionskosten

  • Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) 

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