Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 3.001 und max. 50.000 Euro können zu zwei festgelegten Fristen im Jahr eingereicht werden. Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
weitere projektbezogene Personalkosten
Veranstaltungs- und Produktionskosten
Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
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