Merkblatt der BKM zu Honoraruntergrenzen bei Förderung durch den Bund
Ab dem 01.07.2024 müssen Honoraruntergrenzen bei der Bezahlung von Künstler:innen eingehalten werden, wenn ein Projekt oder eine Institution zu mindestens 50 % durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert werden. Nun wird in einem Merkblatt näheres erläutert. Alle Infos hier.